Schwimmbäder retten: Neues Förderprogramm für Kommunen
Förderfähig sind kommunale Schwimmbäder sowie typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen
Für viele Kommunen gibt es eine wichtige Nachricht: Der Bund unterstützt die Sanierung kommunaler Schwimmbäder mit 250 Millionen Euro. Mit dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ sollen Hallen- und Freibäder erhalten, modernisiert und für die Zukunft fit gemacht werden. Insbesondere für Städte, Gemeinden und Landkreise mit sanierungsbedürftigen Bädern bietet sich damit eine Chance, dringend notwendige Investitionen anzustoßen.
Im Mittelpunkt stehen öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen. Förderfähig sind vor allem umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Bei Gebäuden liegt der Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung, bei Freibädern besonders auf einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Für die Kommunen ist wichtig
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Die Interessenbekundung muss bis zum 19. Juni eingereicht werden – ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes. Bereits eingereichte Projektskizzen aus dem früheren Aufruf können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Wer ein Projekt vorbereitet, sollte jetzt prüfen, ob das eigene Bad die Fördervoraussetzungen erfüllt und welche Maßnahmen fachlich sinnvoll sind. Denn das Programm unterstützt keine kleinen Einzelreparaturen, sondern überjährige investive Vorhaben mit klarer Perspektive. Vorgesehen sind Projektlaufzeiten bis zu sechs Jahren. Für Kommunen mit Haushaltsnotlage ist zudem eine erhöhte Förderquote bis zu 75 Prozent möglich.
Das Förderprogramm setzt an diesen Punkten an:
Förderfähig sind kommunale Schwimmbäder sowie typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen.
- Umkleiden, Duschen, WCs und Technikbereiche können Teil des Vorhabens sein, sofern sie zum Badebetrieb gehören.
- Zur Orientierung bietet der Bund am 6. Mai von 10 bis 11.30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung an. Dann werden Ziele, Schwerpunkte, Zuwendungsvoraussetzungen und das Verfahren zur Interessenbekundung vorgestellt. Für Fragen stehen außerdem Hotlines und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Für die kommunale Praxis ist das Programm mehr als ein Förderaufruf
Es ist ein Werkzeug, um die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern, den Sanierungsstau zu verringern und Schwimmbäder als Orte für Sport, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erhalten.
Weitere Infos finden Sie unter diesem Link
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb.html
Das vorläufige Programm für die Informationsveranstaltung steht Ihnen hier zur Verfügung:
Programm (PDF, 482 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hinweise zur Registrierung und Einwahl erhalten Sie hier:
Registrierungs- und Einwahlhinweise (PDF, 360 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Die Telefon-Hotline „Hotline SKS-Schwimmbäder 2026“ für Fragen zum Projektaufruf
unter 030 / 257679-301 sowie die Telefon-Hotline „Hotline SKS-Schwimmbäder - unter easy-Online 2026“ Tel: 030 / 257679-305 zu Fragen zu easy-Online ist montags bis donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr freigeschaltet.
Schriftliche Anfragen an [email protected] können jederzeit gestellt werden.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn











Youtube