Bisher musste jeder Wettbewerber zunächst unabhängig vom Auftragsinhalt nachweisen, dass er geeignet ist. Dazu erforderlich war die ständig wiederkehrende Notwendigkeit, Unterlagen zu beschaffen, auf Aktualität zu achten und dafür Sorge zu tragen, dass diese vollständig und pünktlich bei der Vergabestelle vorliegen. Damit ist jetzt Schluss.

Mit der europäischen Vergaberechtsreform wurde die Aufnahme in ein amtliches Verzeichnis als adäquate Nachweisform eingeführt.

In Deutschland haben die IHKs die Führung dieses „amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) übernommen. Sobald sie dort eingetragen sind, müssen Unternehmen bei der Bewerbung um die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oder auch freiberuflichen Tätigkeiten nicht jedes Mal wieder einen Einzelnachweis führen.

Aber es gibt noch mehr Neuerungen im Vergaberecht. So hält die Digitalisierung verstärkt Einzug. Ab 2018 ist die E-Vergabe als obligatorisches Verfahren in der Vergabeverordnung vorgesehen. Somit wird dann auch der elektronische Informationsaustausch auf Internetbasis im Hintergrund zur Regelanwendung werden. Auch die durch die Europäische Vergaberechtsreform eingeführte Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) ist auf internetbasierten Informationsaustausch ausgerichtet. Mit diesem Formularverfahren werden die auftragsbezogenen und die auftragsunabhängigen Angaben des Bieters erfasst. Sowohl die E-Vergabe, als auch die Verwendung der EEE werden sehr schnell zum Standard in der öffentlichen Auftragsvergabe werden. Das AVPQ trägt dieser Entwicklung Rechnung.

Das Gebäude der IHK Region Stuttgart
Das Gebäude der IHK Region Stuttgart

Das AVPQ steht als Datenbank im Internet zur Verfügung. Die allgemeinen Unternehmensdaten und die Leistungsbereiche sind öffentlich einsehbar. Damit ist es den Vergabestellen möglich, bei nicht offenen Teilnahmewettbewerben, Verhandlungsvergaben (bisher freihändige Vergabe) oder Zubenennungen geeignete Unternehmen zu finden und zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die hinterlegten Dokumente liegen im geschützten Bereich der Datenbank und sind nur über die Identifikationsnummer einsehbar. Der Eintragung in das AVPQ geht ein Präqualifizierungsverfahren voraus, das die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg anbietet. Hier werden einmal im Jahr alle erforderlichen Angaben und Dokumente über die Leistungsfähigkeit und die Eignung des Unternehmens beziehungsweise der verantwortlichen Personen erfasst und dem amtlichen Verzeichnis zur Verfügung gestellt.

Für die Eintragung in das AVPQ erhebt die IHK eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die vorangestellte Präqualifizierung in Höhe von 160 Euro. In diesen Kosten sind die komplette Erfassung sowie alle Aktualisierungen über die Laufzeit von einem Jahr enthalten.

Nähere Informationen unter: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de

 

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