"Die gesamte Branche hat unter der Absage von Volksfesten, Märkten und Weihnachtsmärkten gelitten.Wir wollen die betroffenen Beschicker mit dieser Sonderhilfe unterstützen, damit ein Neustart der Volksfestsaison im Frühjahr und Sommer leichter möglich wird. Die Volksfeste gehören nur bayerischen Tradition und Kultur. Besonders Familien freuen sich nach der langen Zeit der Corona-Einschränkungen über die Abwechslung." Hubert Aiwanger. Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Stellvertretender Ministerpräsident.

 

Neben den Beschickern von Weihnachts- und Adventsmärkten werden nun auch Schausteller und Marktkaufleute antragsberechtigt sein. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Jahr 2021. Die Sonderhilfe soll den Lebensunterhalt der Beschicker sicherstellen, so dass sie zusätzlich zu den Überbrückungshilfen bzw. Neustarthilfen des Bundes ausgezahlt wird. Die Beantragung erfolgt über prüfende Dritte wie zum Beispiel Steuerberater oder Rechtsanwälte, abgewickelt wird das Programm in bewährter Weise über die IHK.

Voraussichtlich werden Anträge für die Programmerweiterung noch Ende März 2022 möglich sein.

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