Tariferhöhung bringt Spielräume für die Altersvorsorge
Wie das Gehaltsplus die spätere Betriebsrente erhöhen kann
Seit dem 1. April 2025 gibt es für jeden Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen mindestens 110 Euro mehr. Dieser Spielraum kann genutzt werden, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern.
Die Beschäftigen im kommunalen öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten seit dem 1. April 2025 eine Entgelterhöhung von drei Prozent – mindestens aber 110 Euro. Eine weitere Entgelterhöhung um 2,8 Prozent ist für den 1. Mai 2026 vorgesehen. Generell bedeutet ein höheres Tabellenentgelt eine höhere Betriebsrente aus der Zusatzversorgung, da das Grundgehalt vollständig als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zählt.
Mehr Geld auf dem Lohnzettel bedeutet für die Beschäftigten aber auch mehr Spielraum für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge. Das gilt insbesondere, wenn man sich für eine Entgeltumwandlung entscheidet. Bei ihr werden die Beiträge nämlich aus dem Brutto abgeführt. Die kommunalen Arbeitgeber können diese Form der Altersvorsorge mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent unterstützen.
Die Tarifeinigung beinhaltet auch noch andere Punkte, die für die Altersversorgung der Beschäftigten interessant sind.
Das betrifft zum Beispiel:
- Die Erhöhung der Jahressonderzahlung im TVöD. Das gilt ab dem Kalenderjahr 2026 und betrifft vor allem die Entgeltgruppen von 9a bis 15. Dort steigt die Jahressonderzahlung von bisher 70,28 Prozent (9a bis 12) bzw. 51,78 Prozent (13 bis 15) auf einheitlich 85 Prozent des normalen Monatsgehalts.
Auch hier gilt: Die Jahressonderzahlung ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Durch ihre Anhebung steigt auch die im jeweiligen Jahr erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente. Zudem ergibt sich mit einer höheren Sonderzahlung am Jahresende mehr Spielraum für einen Einmalbeitrag in eine freiwillige Versicherung. - Ab 1. Juli 2025 gibt es zudem eine Erhöhung der Schichtzulage (von 40 € Euro auf 100 Euro) und der Wechselschichtzulage (von 105 Euro auf 200 Euro). Auch Schichtzulagen sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Ein wichtiger Punkt ist die Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende, Dual Studierende und Praktikanten (TVAöD).
- Seit dem 1. April 2025 gibt es 75 Euro mehr.
- Zum 1. Mai 2026 werden die Vergütungen voraussichtlich um weitere 75 Euro steigen.
Die BVK Zusatzversorgung rät Arbeitgebern: „Empfehlen Sie Ihren Azubis eine Entgeltumwandlung. Damit können die Auszubildenden die vermögenswirksamen Leistungen (nach TVAöD 13,29 Euro pro Monat) nutzen. Die Azubis brauchen nur noch etwas mehr als zehn Euro brutto draufzulegen, um den Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung (23,41 Euro in 2025) zu erreichen. Beiträge, die man in jungen Jahren in die Altersvorsorge investiert, rentieren sich besonders.“
Arbeitnehmer, die bei Mitgliedern der BVK Zusatzversorgung beschäftigt sind, können sich unverbindlich beraten lassen und einen Termin über das Online-Buchungstool buchen.
Termine können gebucht werden unter:
www.bvk-zusatzversorgung.de/terminbuchung












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