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Termine

BAYERISCHE IMMISSIONSSCHUTZTAGE

Nachbericht zu den 17. Bayerischen Immissionsschutztage im Jahr 2026:

KUMAS-Fachkongress am 24./25. Juni 2026 im Bayerischen Landesamt für Umwelt in Augsburg

KUMAS veranstaltete zusammen mit den Kooperationspartnern AVR Rechtanwälte, Bayerisches Landesamt für Umwelt und Müller-BBM Industry Solutions GmbH die 17. Bayerischen Immissionsschutztage.

Tiefgreifende rechtliche Änderungen

Die industrielle Produktion steht vor tiefgreifenden rechtlichen Veränderungen. Mit der Novellierung der Industrieemissions-Richtlinie (IED), deren nationale Umsetzung bis zum 1. Juli 2026 erfolgen musste, kommen auf rund 10.000 betroffene Anlagen in Deutschland verschärfte Anforderungen zu. Die Neuregelungen zielen auf eine umfassende ökologische Transformation ab, werfen jedoch in der Praxis kontroverse Fragen zur Umsetzbarkeit und zur Belastungsgrenze der Industrie auf.

Verschärfung der Emissionsgrenzwerte sorgt für Diskussionsstoff

Einer der strittigsten Punkte der IED-Novelle (auch als IED 2.0 bezeichnet) ist die künftige Verpflichtung der Behörden, bei der Genehmigung die „strengstmöglichen“ Emissionsgrenzwerte festzulegen. Während bisher oft Spielräume innerhalb der Bandbreiten der BestVerfügbarenTechniken (BVT) genutzt wurden, gewinnt nun das untere, strengere Ende dieser Bandbreiten massiv an Bedeutung. Experten erwarten hierzu intensivere Diskussionen zwischen Betreibern und Behörden, da eine belastbare Datengrundlage für diese Verschärfungen entscheidend sein wird. Auch im Bundesumweltministerium ist diese Erkenntnis inzwischen offenbar gereift, legt man dort doch bei der begrifflichen Auslegung dieser Regelung den Schwerpunkt auf das, was MÖGLICH ist. Allerdings dürfte diese Auslegung in der Genehmigungspraxis zu weiteren kontroversen Diskussionen führen.

Ausweitung des Anwendungsbereichs auf neue Sektoren

Die Novelle dehnt den Geltungsbereich des Immissionsschutzrechts auf bisher nicht oder nur teilweise erfasste Industrien aus. So werden künftig auch der Erzbergbau im industriellen Maßstab sowie die Batterieherstellung in Gigafactories unter die strengen IED-Regelungen fallen. Auch für die aufstrebende Wasserstoffwirtschaft gibt es neue Hürden: Elektrolyseure werden ab einer Kapazität von 50 Tonnen pro Tag spezifisch erfasst. Diese Ausweitung wird in Industriekreisen kritisch beobachtet, da sie zusätzliche, bürokratische Lasten für Schlüsseltechnologien der Energiewende bedeuten kann.

Mehr Rechte für Bürger, mehr Pflichten für Betreiber

Ein weiteres kontroverses Feld ist die erhebliche Ausweitung der Aarhus-Rechte. Betroffene Bürger erhalten künftig verbesserte Möglichkeiten zur Partizipation und einen erweiterten Zugang zu Informationen. Besonders brisant ist die Einführung neuer Ansprüche auf Schadensersatz bei Verstößen gegen die Richtlinie. Parallel dazu müssen Betreiber neue Instrumente für Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und das Management chemischer Stoffe einführen, was den administrativen Aufwand weiter erhöht.

Spannungsfeld: Regulierung versus Beschleunigung

Trotz der neuen Auflagen drängt die Politik aber auf eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Bis 2035 müssen die Mitgliedstaaten dazu Systeme für die vollständig elektronische Genehmigung einführen. Die Herausforderung besteht darin, die hochkomplexen neuen Umweltstandards mit dem Ziel deutlich schnellerer Verfahren in Einklang zu bringen und den Mangel an erfahrenen Fachkräften zu kompensieren.

Fazit und Ausblick

Die IED-Novelle markiert den Übergang zu einer „tiefgreifenden industriellen Transformation. Während das Ziel einer geringeren Umweltbelastung konsensfähig ist, bleiben die Wege dorthin – insbesondere die Flexibilität bei der Genehmigung von Neuanlagen und die Vermeidung von „Lock-in“-Effekten – Gegenstand intensiver Debatten zwischen EU, Bund, Ländern und Industrieverbänden.

Das Fazit des Veranstalters, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Nieborowsky lautet daher: Die Transformation eilt, erfordert aber einen kontinuierlichen Dialog, praxistaugliche Leitfäden und eine fundierte Informationsbasis auch in den Fach- und Genehmigungsbehörden, um tatsächlich zu einem beschleunigten Vollzug und zu einem Aufschwung in der heimischen Wirtschaft zu kommen.

Netzwerk und Fortbildung

Die Bayerischen Immissionsschutztage dienen dem Wissenstransfer, aber auch dem intensiven Erfahrungsaustausch in der begleitenden Fachausstellung im Foyer. Die Veranstaltung ist als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte anerkannt und wird von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau als ingenieurtechnische Fortbildung gelistet.

Anerkannte Fortbildung

  • Die Tagung erfüllt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt die Anforderungen an eine Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der 5. BImSchV.
  • Die Tagung ist von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (BayIKa) als Ingenieurtechnische Fortbildung (allgemein berufsbezogen) anerkannt. Weitere Informationen finden Sie auf der BayIKa-Website.

Die Kooperationspartner und Unterstützer der Bayerischen Immissionsschutztage

Datum-Icon
16. Jun. 2027 - 17. Jun. 2027
Adresse-Icon

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179, Augsburg
Veranstalter-Icon

Veranstalter

KUMAS – Kompetenzzentrum Umwelt e. V.Am Mittleren Moos 4886167 AugsburgTelefon +49 821 450 781-0[email protected]

Veranstaltungs-Details

Wann: 16. Jun. 2027 - 17. Jun. 2027
Wo: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179, Augsburg

Veranstalter

KUMAS – Kompetenzzentrum Umwelt e. V.

Am Mittleren Moos 48

86167 Augsburg

Tel. +49 821 450 781-0

E-Mail. [email protected]

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