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Termine

Sachkundeschulung Rattenbekämpfung

Professionell. Rechtssicher. Praxisnah.

  • Sachkundeschulung zur Rattenbekämpfung nach § 4 Tierschutzgesetz
  • Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden

Teil 1: Sachkundeschulung nach § 4 Tierschutzgesetz - Dauer: 1 Tag

Diese Schulung vermittelt die gesetzlich geforderte Sachkunde für das tierschutzgerechte Töten von Wirbeltieren im Rahmen der Schädlingsbekämpfung.

Inhalte u. A.

  • Rechtliche Grundlagen des Tierschutzgesetzes (§ 4 TierSchG)
  • Biologie und Verhalten von Ratten
  • Tierschutz gerechte Bekämpfungsmethoden
  • Anforderungen an die sachkundige Person
  • Verantwortung und Haftung
  • Abschluss Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis

Teil 2 – Sachkundelehrgang Rodentizide (Gefahrstoffverordnung) - Dauer: 3 Tage

Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden
gemäß Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV.

Inhalte u. A.

  • Rechtsgrundlagen (Gefahrstoffverordnung, TRGS, Biozidrecht)
  • Wirkstoffe und Wirkungsweisen von Rodentiziden
  • Sichere Lagerung, Anwendung und Entsorgung
  • Umwelt- und Gewässerschutz
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Praxisnahe Fallbeispiele aus der Schädlingsbekämpfung
  • Abschluss Sachkundenachweis nach Gefahrstoffverordnung

Lehrgangsleitung: Dr. Martin Felke (Institut für Schädlingskunde) - Dauer: 3 – 4 Tage, jeweils von 8 – ca. 15 Uhr

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben
  • Praxisorientierte Schulung durch erfahrene Fachreferenten
  • Kompakte Ausbildung an einem Standort
  • Anerkannte Sachkundenachweise

Zielgruppe

  • Städte, Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe
  • Bauhöfe, Tiefbau- und Umweltämter
  • Abwasserbetriebe und Zweckverbände

Teilnahmegebühren

  • Teil 1: Sachkundeschulung § 4 Tierschutzgesetz (1 Tag): € 290,– pro Teilnehmer
  • Teil 2: Sachkundelehrgang Rodentizide nach GefStoffV (3 Tage): € 700,– pro Teilnehmer
  • Gesamtlehrgang Teil 1 + Teil 2: (3–4 Tage): € 990,– pro Teilnehmer
  • Inklusive Seminarunterlagen als PDF, Verpflegung und Getränke

Hinweis zu den Teilnahmevoraussetzungen:

Der Besuch von Teil 2 setzt zwingend eine vorhandene Sachkunde nach § 4 Tierschutzgesetz (Teil 1) voraus. Sofern die Sachkunde Teil 1 bereits vorliegt, kann aus-schließlich Teil 2 belegt werden. Der entsprechende Sachkundenachweis ist vorab zur Überprüfung einzureichen.

Voraussetzungen / Erklärungen

  • Der Teilnehmer bestätigt, dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.
  • Der Teilnehmer erklärt, die vermittelten Inhalte verantwortungsvoll und gesetzeskonform anzuwenden.
  • Der Teilnehmer erklärt, eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen.

Hinweise für Kommunen und Vergabestellen

  • Der Lehrgang erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 4 Tierschutzgesetz sowie Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung.
  • Die vermittelten Inhalte sind auf den kommunalen Einsatz (Kanal, öffentliche Anlagen, Liegenschaften) ausgerichtet.
  • Teilnahme- und Sachkundenachweise werden personenbezogen ausgestellt und sind prüf- und revisionssicher dokumentiert.

Unsere Kunden, die an diesem Termin teilnehmen

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12. Okt. 2026 - 15. Okt. 2026
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Sportzentrum Bonfeld

Im Bisland 5
74906, Bad Rappenau
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Veranstalter

Rockstroh Ecosmart GmbH

Obere Mühle 8
74906 Bad Rappenau (Bonfeld)

Telefon +49 7066 84 19
[email protected]
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Programm

Veranstaltungs-Details

Wann: 12. Okt. 2026 - 15. Okt. 2026
Wo: Sportzentrum Bonfeld
Im Bisland 5 74906, Bad Rappenau

Veranstalter

Rockstroh Ecosmart GmbH

Obere Mühle 8

74906 Bad Rappenau (Bonfeld)

Tel. +49 7066 84 19

E-Mail. [email protected]

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