Sachkundeschulung Rattenbekämpfung
Professionell. Rechtssicher. Praxisnah.
- Sachkundeschulung zur Rattenbekämpfung nach § 4 Tierschutzgesetz
- Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden
Teil 1: Sachkundeschulung nach § 4 Tierschutzgesetz - Dauer: 1 Tag
Diese Schulung vermittelt die gesetzlich geforderte Sachkunde für das tierschutzgerechte Töten von Wirbeltieren im Rahmen der Schädlingsbekämpfung.
Inhalte u. A.
- Rechtliche Grundlagen des Tierschutzgesetzes (§ 4 TierSchG)
- Biologie und Verhalten von Ratten
- Tierschutz gerechte Bekämpfungsmethoden
- Anforderungen an die sachkundige Person
- Verantwortung und Haftung
- Abschluss Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis
Teil 2 – Sachkundelehrgang Rodentizide (Gefahrstoffverordnung) - Dauer: 3 Tage
Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden
gemäß Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV.
Inhalte u. A.
- Rechtsgrundlagen (Gefahrstoffverordnung, TRGS, Biozidrecht)
- Wirkstoffe und Wirkungsweisen von Rodentiziden
- Sichere Lagerung, Anwendung und Entsorgung
- Umwelt- und Gewässerschutz
- Dokumentations- und Nachweispflichten
- Praxisnahe Fallbeispiele aus der Schädlingsbekämpfung
- Abschluss Sachkundenachweis nach Gefahrstoffverordnung
Lehrgangsleitung: Dr. Martin Felke (Institut für Schädlingskunde) - Dauer: 3 – 4 Tage, jeweils von 8 – ca. 15 Uhr
Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben
- Praxisorientierte Schulung durch erfahrene Fachreferenten
- Kompakte Ausbildung an einem Standort
- Anerkannte Sachkundenachweise
Zielgruppe
- Städte, Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe
- Bauhöfe, Tiefbau- und Umweltämter
- Abwasserbetriebe und Zweckverbände
Teilnahmegebühren
- Teil 1: Sachkundeschulung § 4 Tierschutzgesetz (1 Tag): € 290,– pro Teilnehmer
- Teil 2: Sachkundelehrgang Rodentizide nach GefStoffV (3 Tage): € 700,– pro Teilnehmer
- Gesamtlehrgang Teil 1 + Teil 2: (3–4 Tage): € 990,– pro Teilnehmer
- Inklusive Seminarunterlagen als PDF, Verpflegung und Getränke
Hinweis zu den Teilnahmevoraussetzungen:
Der Besuch von Teil 2 setzt zwingend eine vorhandene Sachkunde nach § 4 Tierschutzgesetz (Teil 1) voraus. Sofern die Sachkunde Teil 1 bereits vorliegt, kann aus-schließlich Teil 2 belegt werden. Der entsprechende Sachkundenachweis ist vorab zur Überprüfung einzureichen.
Voraussetzungen / Erklärungen
- Der Teilnehmer bestätigt, dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.
- Der Teilnehmer erklärt, die vermittelten Inhalte verantwortungsvoll und gesetzeskonform anzuwenden.
- Der Teilnehmer erklärt, eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen.
Hinweise für Kommunen und Vergabestellen
- Der Lehrgang erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 4 Tierschutzgesetz sowie Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung.
- Die vermittelten Inhalte sind auf den kommunalen Einsatz (Kanal, öffentliche Anlagen, Liegenschaften) ausgerichtet.
- Teilnahme- und Sachkundenachweise werden personenbezogen ausgestellt und sind prüf- und revisionssicher dokumentiert.
Sportzentrum Bonfeld
Im Bisland 574906, Bad Rappenau
Veranstalter
Rockstroh Ecosmart GmbHObere Mühle 8
74906 Bad Rappenau (Bonfeld)
Telefon +49 7066 84 19
[email protected]
Mehr Informationen
ProgrammVeranstaltungs-Details
Veranstalter
Rockstroh Ecosmart GmbH
Obere Mühle 8
74906 Bad Rappenau (Bonfeld)
Tel. +49 7066 84 19
E-Mail. [email protected]
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