Besteuerung der Öffentlichen Hand 2019
Die Veranstaltungsreihe „Kölner Tage“ hat im Jahr 2019 den folgenden Slogan „Besteuerung der Öffentlichen Hand 2019“, es geht dabei um die neuesten Entwicklungen und konkrete Handlungsempfehlungen im Steuerrecht.
Die aktuellen Entwicklungen zu § 2b UStG sind Thema
Die Themenschwerpunkte der Veranstaltung sind die aktuellen Entwicklungen zu § 2b UStG in der Finanzverwaltung dies sind unter anderem
- Aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand
- Empfehlungen für die Umstellungsphase
- Aufbau eines Tax Compliance Systems
- Aktuelle Praxisfragen zur Kapitalertragsteuer
- Spendenrecht: Grundlagen, Beispielsfälle, Fallstricke
- Aktuelle Fragestellungen beim steuerlichen Querverbund
Die Zielgruppe der Veranstaltung sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, leitende Mitarbeiter aus Rechts- und Steuerabteilungen von Unternehmen der öffentlichen Hand, Mitglieder der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.
Das Tagungsziel der Veranstaltung
Die öffentliche Hand steht mehr denn je im Fokus der Besteuerung. Dies liegt nicht nur an der Neuregelung des § 2b UStG. Zunehmend geraten Körperschaften des öffentlichen Rechts auch ins Visier der Betriebsprüfung und sogar der Strafverfolgungsbehörden. Der Vorwurf lautet häufig Organisationsverschulden. Umso wichtiger ist es, die Übergangsphase zu § 2b UStG organisatorisch zu meistern. Auf diesen Kölner Tagen werden aber nicht nur die umsatzsteuerrechtlichen Herausforderungen, sondern auch viele Aspekte des Ertragsteuerrechts behandelt, die den Körperschaften in der Praxis große Probleme bereiten.
Ziel ist es, dem Anwender dieses schwierigen Rechtsgebiets das erforderliche Werkzeug für ihre tägliche Praxis an die Hand zu geben. Die Behandlung von Praxisbeispielen, Diskussion und Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Referenten sind wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung.
Tagesprogramm am Donnerstag, 7.11.2019
9.30 Uhr Eröffnung durch die Tagungsleiter
Dr. Helga Marhofer-Ferlan
Prof. Dr. Thomas Küffner
9.45 Uhr Aktuelle Entwicklungen zu § 2b UStG in der Finanzverwaltung
Dr. Helga Marhofer-Ferlan
- Wettbewerber: Fragen zu der gesetzlichen Neuregelung
- Achillesferse: Zusammenarbeit von jPöR
- Einzelfälle: Entsorgungsbereich u.a.
- Abgrenzungsfragen: Hoheitliche Hilfsgeschäfte
11.00 Uhr Kaffeepause
11.30 Uhr Empfehlungen für die Umstellungsphase
Prof. Dr. Thomas Küffner
- Prozessschritte für die Umstellungsphase § 2b UStG
- Einnahmenanalyse und Vertragsscreening
- Aufbau eines Tax Compliance Management Systems
- Exkulpation für gesetzlichen Vertreter
- Nachmeldungen und Selbstanzeigen
12.00 Uhr Umsatzsteuerrechtliche Dauerbrenner bei der öffentlichen Hand
Prof. Dr. Thomas Küffner
- Bezuschussung von dauerdefizitären Einrichtungen
- Probleme beim Verzicht auf das Entgelt
- Hoheitliche Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte
- Dauerbrenner Kooperation: Vermeidung Leistungsaustausch
- Vermietung und Verpachtung
12.15 Uhr Diskussion
12.30 Uhr Mittagessen
13.45 Uhr Aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand
Beate Hutschreuther-Tochtermann (Vortrag nicht in dienstlicher Eigenschaft)
- Steuerliche Ergebnisverrechnung bei Eigengesellschaften
− Verkehrsbetriebe als einheitliche Sparte i.S. des § 8 Abs. 9 Nr. 2 KStG
− Breitbandausbau und steuerlicher Querverbund - Begünstige Dauerverlustgeschäfte i.S. des § 8 Abs. 7 KStG
− Breitbandausbau als begünstigtes Dauerverlustgeschäft?
− Folgen aus dem BFH-Urteil vom 09.11.2016 – I R 56/15 für Eigengesellschaften und Verpachtungs-BgA - Ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG)
− Organträgereigenschaft eines BgA
− Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner - Sonstige aktuelle Entwicklungen bzw. gesetzliche Änderungen
15.00 Uhr Diskussion
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Aktuelle Praxisfragen zur Kapitalertragsteuer
Dr. Christian Gastl
- Neue Rechtsprechung des BFH mit Urteilen vom 30.1.2018 – VIII R 75/13, VIII R 42/15, VIII R 15/16 und Umsetzung durch die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 28.1.2019 – IV C 2-5 2706-a/15/10001
- Verbleibende Praxisfragen
16.30 Uhr Diskussion
16.45 Uhr Spendenrecht: Grundlagen, Beispielfälle, Fallstricke
Dr. Thomas Fritz
- Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Spende
- Beispiele und Fallstricke
– Auktionen, Verkauf von „Bausteinen“, Social Media u.a.
− Bewertung von Sachspenden
− Spende oder verdeckte Gewinnausschüttung? - Spendenhaftung: Haftungsfolgen und Haftungsschuldner
17.45 Uhr Diskussion
18.00 Uhr Ausklang des ersten Tages beim Kölschen Buffet
Tagesprogramm am Freitag, 8.11.2019
9.00 Uhr Aktuelle Fragestellungen beim steuerlichen Querverbund
Andreas Meyer
- Querverbund und ertragsteuerliche Organschaft
− Gesetzliche Neuregelung für Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter
− Organträgerfähigkeit von Betrieben gewerblicher Art - Breitbandausbau und steuerlicher Querverbund
- Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen
10.15 Uhr Diskussion
10.30 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuer mit Bezug zur öffentlichen Hand
Andreas Treiber
- Aktuelle Rechtsprechung zu § 2b UStG und § 2 Abs. 3 UStG a.F.
- Wann drohen aus Sicht der Rechtsprechung Wettbewerbsverzerrungen?
- Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe bei Verwendung im hoheitlichen Bereich aus Sicht der
Rechtsprechung
12.15 Uhr Abschlussdiskussion und Verabschiedung durch die Tagungsleiter
Dr. Helga Marhofer-Ferlan
Prof. Dr. Thomas Küffner
12.30 Uhr Ende der Tagung
Termin-Übersicht:
7. und 8. November 2019
9.30 – 18.00 Uhr und 9.00 – 12.30 Uhr
Seminar-Nr. 5900.19.2212.0
Zimmerreservierungen
Für Teilnehmer an den Kölner Tagen Besteuerung der Öffentlichen Hand steht im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem Sonderpreis (EZ/ÜF 163,– €) zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Ihre Reservierung direkt im Tagungshotel vor.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. Arbeitsunterlagen, Pausengetränken, Mittagessen und Abendveranstaltung 980,– € (zzgl. MwSt).
Teilnehmer aus der öffentlichen Verwaltung erhalten einen Sonderpreis von 499,– € (zzgl. MwSt). Zusätzlich steht Ihnen die Arbeitsunterlage als Download zur
Verfügung; ca. zwei Tage vor Seminartermin erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Mail (bitte unten E-Mail-Adresse angeben). Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
Teilnahmebescheinigung
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 9,5 Zeitstunden
zum Nachweis Ihrer Fortbildung gem. § 15 FAO.
Veranstalter-Kontakt und AGB
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Tel. 0221 93738-656
Fax 0221 93738-969
seminare@otto-schmidt.de
Die AGB des Veranstalters finden Sie unter hier