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Besteuerung der öffentlichen Hand 2020

Termin Details

  • Datum:
  • Ort: Hotel Pullman Cologne
  • Adresse: Helenenstraße 14, 50667 Köln
  • Terminkategorien:
Mehr unter: https://www.otto-schmidt.de/seminare.html

Neueste Entwicklungen und konkrete Handlungsempfehlungen

Kurzbeschreibung der Veranstaltung

  • Aktuelle Entwicklungen zu § 2b UStG in der Finanzverwaltung
  • Aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen bei der
    Besteuerung der öffentlichen Hand
  • Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art
  • Spendenrecht: Grundlagen, Beispielsfälle, Fallstricke
  • Aktuelle Fragestellungen beim steuerlichen Querverbund

Programm am 8. Oktober 2020

  • 9.30 Uhr Eröffnung durch die Tagungsleiter
    Dr. Helga Marhofer-Ferlan, Prof. Dr. Thomas Küffner
  • 9.45 Uhr Aktuelle Entwicklungen zu § 2b UStG in der Finanzverwaltung
    Dr. Helga Marhofer-Ferlan
    > Übertragungsfrist: Endspurt oder Verlängerung?
    > Aktualisierung: BMF-Schreiben
    > Wettbewerb: zum Beispiel bei Personalgestellung?
    > Nachhaltigkeit: zum Beispiel bei hoheitlichen Hilfsgeschäften?
    > Organschaft: Eingliederung über § 2b UStG?
    > Vorsteuerabzug: § 2b UStG immer vorteilhaft?
  • 11.00 Uhr Kaffeepause
  • 11.30 Uhr Empfehlungen für die Umstellungsphase
    Prof. Dr. Thomas Küffner
    > Erfahrungen bei der Einnahmenanalyse
    > Projektschritte bei § 2b UStG 3 Zentrales und dezentrales Rechnungswesen
    > Tax Compliance und interne Kontrollsysteme
    > Umsetzung in die Praxis
    > Dienstanweisungen und Handbücher
    > Selbstanzeigen und Problemfälle aus der Vergangenheit
  • 12.00 Uhr Umsatzsteuerrechtliche Dauerbrenner bei der öffentlichen Hand
    Prof. Dr. Thomas Küffner
    > Begünstige Kooperationen außerhalb von § 2b UStG
    > Kostengemeinschaft nach § 4 Nr. 29 UStG
    > Weiterbildung
    > Vermietung und Verpachtung
    > Vorsteuerabzug
  • 12.30 Uhr Mittagessen
  • 13.45 Uhr Aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand
    Beate Hutschreuther-Tochtermann (nicht in dienstlicher Eigenschaft)
    > Dauerverlustgeschäfte der öffentlichen Hand (§ 8 Absatz 7 KStG)
    > Folgen aus dem BFH-Urteil IR66/16 vom 13. März 2019
    > Steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG bei BgA
    > Sonstige aktuelle Entwicklungen bzw. gesetzliche Änderungen
  • 15.00 Uhr Diskussion
  • 15.30 Uhr Podiums- und Plenumsdiskussion: Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art
    Dr. Christian Gastl (kommentiert durch Dr. Helga Marhofer-Ferlan, Prof. Dr. Küffner, Dr. Thomas Fritz)
    > Zuordnung von gemischten Aufwendungen
    > Umfang des Betriebsvermögens
    > Verträge zwischen Trägerkörperschaft und BgA
    > Betriebsaufspaltungsfälle
  • 16.30 Uhr Diskussion
  • 16.45 Uhr Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
    Dr. Thomas Fritz
    > Erweiterung des „Katalogs“ gemeinnütziger Zwecke
    > „Gemeinnützige Organschaft“ bei „planmäßigem Zusammenwirken“ mehrerer Körperschaften
    > Ausnahme von der Unmittelbarkeit für die gemeinnützige Holding
    > Vereinfachung der Nachweispflichten für Förderkörperschaften
    > Anhebung von Freigrenzen und Freibeträgen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements
  • 17.45 Uhr Diskussion
  • 18.00 Uhr Ausklang des ersten Tages bei Kölschen Buffet

Programm am 9. Oktober 2020

  • 9.00 Uhr Aktuelle Fragestellungen beim steuerlichen Querverbund
    Andreas Meyer
    > Beihilferechtliche Zulässigkeit der Regelungen zum steuerlichen Querverbund – Aktueller Stand
    > Einbeziehung der Breitband- und Telekommunikationstätigkeiten in den steuerlichen Querverbund
    > Schwerpunkt in Betriebsprüfungen: Die Spartentrennung
  • 10.15 Uhr Diskussion
  • 10.30 Uhr Kaffeepause
  • 11.00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuer mit Bezug zur öffentlichen Hand
    Andreas Treiber
    > Neue/ergänzte Definition der Selbständigkeit?
    > Aktuelle Rechtsprechung zu § 2 Abs. 3 UStG a.F./§ 2b UStG
    > Das Unternehmen einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts
    > Ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe
    > Erlass von Zinsen bei Fehlbeurteilungen im Bereich des § 13b UStG
  • 12.15 Uhr Abschlussdiskussion und Verabschiedung
    durch die Tagungsleiter Dr. Helga Marhofer-Ferlan, Prof. Dr. Thomas Küffner
  • 12.30 Uhr Ende der Tagung

Tagesleitung

  • Prof. Dr. Thomas Küffner
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Partner KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
  • Dr. Helga Marhofer-Ferlan
    Ministerialrätin Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, München

Referenten

  • Dr. Thomas Fritz
    Steuerberater, Diplom-Volkswirt, Partner
  • Peters, Schönberger & Partner, München
    Dr. Christian Gastl
  • Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
    Steuerberater GVR–Dr. Gastl von Rosenberg & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Wiesbaden
  • Beate Hutschreuther-Tochtermann
    Diplom-Finanzwirtin (FH) Finanzverwaltung Baden-Württemberg, Oberfinanzdirektion Karlsruhe
    (nicht in dienstlicher Eigenschaft)
  • Andreas Meyer
    Bereichsleiter Finanzen und Steuern, Verband kommunaler Unternehmen e.V., Berlin
  • Andreas Treiber
    Richter, XI. Senat, Bundesfinanzhof, München

Zielgruppe

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, leitende Mitarbeiter aus Rechts- und Steuerabteilungen von Unternehmen der öffentlichen Hand, Mitglieder der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.

Zimmerreservierungen

Für Teilnehmer an den Kölner Tagen Besteuerung der öffentlichen Hand steht im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem Sonderpreis (EZ/ÜF 163,– €) zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Ihre Reservierung direkt im Tagungshotel vor.

Teilnahmebescheinigung

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 9,5 Zeitstunden zum Nachweis Ihrer Fortbildung gem. § 15 FAO.

AGB

Die vollständigen AGB des Veranstalters finden Sie hier.

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Ihr Nutzen

Die öffentliche Hand steht mehr denn je im Fokus der Besteuerung. Dies liegt nicht nur an der Neuregelung des § 2b UStG. Zunehmend geraten Körperschaften des öffentlichen Rechts auch ins Visier der Betriebsprüfung und sogar der Strafverfolgungsbehörden. Der Vorwurf lautet häufig Organisationsverschulden.
Umso wichtiger ist es, die Übergangsphase zu § 2b UStG organisatorisch zu meistern. Auf diesen Kölner Tagen werden aber nicht nur die umsatzsteuerrechtlichen Herausforderungen, sondern auch viele Aspekte des Ertragsteuerrechts behandelt, die den Körperschaften in der Praxis große Probleme bereiten. Ziel ist es, dem Anwender dieses schwierigen Rechtsgebiets das erforderliche Werkzeug für ihre tägliche Praxis an die Hand zu geben. Die Behandlung von Praxisbeispielen, Diskussion und Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Referenten sind wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. Arbeitsunterlagen, Pausengetränken, Mittagessen und Abendveranstaltung 980,– € (zzgl. MwSt.).
Teilnehmer aus der öffentlichen Verwaltung erhalten einen Sonderpreis von 499,– € (zzgl. MwSt.).
Zusätzlich steht Ihnen die Arbeitsunterlage als Download zur Verfügung; ca. zwei Tage vor Seminartermin erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per E-Mail.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und eine Rechnung.

Veranstalter-Kontakt

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel: 0221 93738-656
Fax: 0221 93738-969
eMail: live@otto-schmidt.de

 

 


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