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Erst- und Jahreseinweisung für Verwaltung und Gebäudeverantwortliche

Termin Details

  • Datum:
  • Ort: Veranstaltungsort in Freudenstadt
  • Adresse: Freudenstadt
  • Terminkategorien:

Die Seminar-Inhalte

1. Die öffentliche Einrichtung

Ein Spiegelbild von Gesellschaft & Gemeinde, von Verwaltung & Personal. Es gibt dauerhaft keine gute Einrichtung ohne gutes Personal – es gibt dauerhaft kein gutes Personal in mangelhaften Einrichtungen. Der eigene Arbeitsplatz als Qualitätszentrum verstehen und darstellen! Alle sind Teil einer ganzheitlichen Qualitätslinie, diese steht jeden Tag im Wettbewerb.

2. Kennzeichnungen / Schilder

Vom Wegweiser zur Einrichtung bis zum Notausgang – überall stehen Aufgaben und Verpflichtungen mit diesen Schildern im Zusammenhang mit Kontrollen und Dokumentation. Das Personal muss diese Kennzeichnungen kennen, die Kontrollpflichten befolgen und dokumentieren – ggf. müssen auch Kennzeichnungen eigenständig angebracht werden, wenn die Umstände dies erfordern.

  • Gefahrensymbole, Brandschutzzeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen, Verbotszeichen
  • Gebotszeichen – Schutzhinweise – besondere Personengruppen

3. Aufbewahrungs- und Lagerpflichten = Chemikalien mit Kennzeichnungshinweise

Welche Lagerbestände gefährden die Gesundheit und sind Gefahren für Kolleginnen und Kollegen, Schüler und Gäste? Verschlüsse und Behältnisse müssen regelmäßig überprüft werden, diese Pflichten zu vernachlässigen bedeutet fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verschulden von Gesundheit & Sachschäden durch ungünstige Raumluft und Erosionen. Langzeitschäden durch Schadstoffe
sehr oft auf.

4. Not- und Sicherheitsbeleuchtungen

Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Schilder, Kontrollen, Dokumente & Aufgaben – auch kurzfristiges Abstellen und Ausstellen in Fluren, auf Treppen, im Bereich von Flucht- und Rettungswegen können zur Lebensgefahr und Behinderung bei Rettungseinsätzen werden. Wie
können sich Hausmeisterinnen und Hausmeister vor persönlichen Schuldzuweisungen absichern?

5. Pflichten die keinen Aufschub dulden:

Postannahme und –Verteilung (wenn aus dem Nichts plötzlich ein Problem entsteht) Gebäude-Protokolle – Unfall-Meldung – Schadens-Meldung – Verlust-Meldung – wer schreibt der bleibt!

 

6. Betriebs- und Verbrauchs-Werte

Nachweise – Nachbestellungen – allgemein übliche Nachweise können Schwachstellen aufdecken – Vergleiche nicht nur als Personalkontrolle verstehen.

 

7. Veranstaltungen

Grundregeln für Sicherheit, Image, Verwaltung, Bürger/Öffentlichkeit – es wird auch wieder eine
Bürgerversammlung, Schulveranstaltung etc. geben!

  • Parken – Zugänge – Menschen mit Handicap (immer ein Thema für Fachleute, Verantworltiche)
  • Wege – Fluchtwege – Rettungswege – Kennzeichnungen – Verantwortung und Umsetzung mit ‚schwieriger Kundschaft‘
  • Bestuhlen, Reihenbestuhlung, Bestuhlungsgruppen, Stuhl-Abstände, Tische, Auslagen,
  • Sonderveranstaltungen – Sonderregelungen – im Zweifel Nachfrage bei …..?

8. Erfahrungsaustausch

 

Zielgruppen

Hausmeister, Hausmeisterinnen, Gebäudeverantwortliche im Facility Management, Gebäudeverwalter, Verwaltungs- und Betriebs-Verantwortliche in öffentlichen Gebäuden und Anlagen. Für Personen, die mit den Mietverträgen und Raum- / Platzvergaben beauftragt sind, ist dieses Seminar eine gute Arbeitsgrundlage um Kenntnisse, Aufgaben, Dokumentationspflichten und Betriebsabläufe in Gebäuden und Anlagen zu besser zu verstehen und in die Aufgaben einzubringen.

Zertifikatslehrgang

Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Teilnahmezertifikat, deshalb ist auch eine Personenangabe (Vor- und Nachname) bei der Anmeldung erwünscht. Bei Schadensfällen, Haftungs-Konflikten etc. kann auf diese Einweisung als Teil-Nachweis über die pflichtgemäße Personalauswahl und Personalqualifikation verwiesen werden. Die weiteren technischen Einweisungspflichten (Rolltore, Aufzüge, Lüftung- und Heizung u.ä. werden üblicherweise im Rahmen von Wartungsarbeiten erfüllt.

Hinweis

Hausmeister und deren Stellvertretung (auch nur vorübergehend eingesetztes Personal) müssen lt. Gesetz eine Erst- und Jahresbzw.
Wiederholungs-Einweisung als Betriebsqualifikation nachweisen können. VstättVO Baden-Württemberg, § 47 Ordnungswidrigkeiten:
Ordnungswidrig nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig …. Abs. 17. als Betreiber oder Veranstalter die nach § 42 Abs. 2 vorgeschriebenen Unterweisungen unterlässt.

Seminargebühr

Je Teilnehmer 220,- € zuzgl. gesetzlicher MwSt. 19 % = 41,80 €, brutto 261,80 €.
Bei 5 und mehr Teilnehmern des gleichen Arbeitgebers 10 % Preisnachlass. In den Gebühren enthalten sind Seminarunterlagen,
Tagesbewirtung (einschl. Mittagessen) und Teilnahmezertifikat.
Die Seminargebühren können den Bewirtschaftungs- / Betriebskosten zugeordnet werden.

Dozent / Referent

Georg Zindeler, Bürgermeister a.D. ist seit vielen Jahren durch Seminare und Inhouse-Veranstaltungen bei
Landkreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen bekannt.

 

Anmeldeformuar HM-Seminare BW-BY Halbjahr 1-2021

Seminaranbieter und Anmeldekontakt

Verlag und Medienhaus Harald Schlecht
Auf dem Schildrain 8
78532 Tuttlingen

Tel: +49 7461 / 759 08
Fax: +49 7461 / 7 59 18
E-Mail: info@vums.de

 

 


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