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Fachtagung Tag der Kommunen Bayern

Termin Details

  • Datum:
  • Ort: Maritim Hotel München
  • Adresse: Goethestraße 7, 80336 München
  • Terminkategorien:
Mehr unter: https://schuellermann.de/veranstaltungen/veranstaltung-details/?id=1994

Themen der Veranstaltung

  • Digitale Stellenbewertung mit Kasaia®
  • Der unentdeckte Betrieb gewerblicher Art (BgA) und seine steuer(straf)rechtlichen Folgen
  • Einrichtung eines steuerlichen internen Kontrollsystems (Steuerliches IKS)
  • Schritt halten: Prozessoptmierung, Standardisierung, Digitalisierung und Personalentwicklung
  • Praxiserfahrungen mit dem neuen § 2b UStG
  • Anforderungen an das Rechnungswesen nach dem § 2b UStG – Was kommt auf die Verwaltungen zu?

Zielgruppen

  • Bürgermeister/-innen
  • Landrätinnen und Landräte
  • Leiter/- innen der Finanzen
  • Fach- und Führungskräfte sowie inte- ressierte Mitarbeiter/-innen kommunaler Verwaltungen
  • insbesondere der Bereiche Finanzen, Kämmerei, Kasse und Revision.

Agenda der Veranstaltung

 

9.00 – 9.30 Check-In mit kleiner Stärkung

 

9.30 – 9.45 Begrüßung und Überblick über die Themen des Tages
Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorstand der Schüllermann und Partner AG, Dreieich

 

9.45 – 10.30 Digitale Stellenbewertung mit Kasaia®
Andrea Weibert, Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte SRS Schüllermann und Partner mbB

Oft sind Stellenbewertungen veraltet, nicht existent, zu arbeitsintensiv oder deren Erstellung mit hohen Kosten verbunden. Wir wollen Ihnen Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen mittels der Software Kasaia® vorstellen, damit Sie der zukünftigen digitalisierten Personalarbeit gewachsen sind.

 

10.30 – 10.45 Kaffeepause

 

10.45 – 11.30 Der unentdeckte Betrieb gewerblicher Art (BgA) und seine steuer(straf)rechtlichen Folgen.
Dr. Thorsten Boos, Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner, SRS Schüllermann und Partner mbB

Spätestens seit Einführung des § 2b UStG gerät die öffentliche Hand zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Wurde in der Vergangenheit seitens der Betriebsprüfung (BP) häufig relativ großzügig mit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) als Steuerschuldner umgegangen, greift die BP nun zunehmend Sachverhalte auf, die entgegen der bisherigen Handhabung als steuerpflichtige BgA zu qualifizieren sind.

Kommt es bei solchen unentdeckten BgA zu Steuernachforderungen und liegt der Anfangsverdacht für eine Steuerverkürzung vor, ist die Betriebsprüfung grundsätzlich gehalten, diese Sachverhalte auch der Straf- und Bußgeldsachenstelle (BuStra) des zuständigen Finanzamts weiterzuleiten, welche dann häufig ein Ordnungswidrigkeiten- oder Steuerstrafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung insbesondere gegen leitende Mitarbeiter der betreffenden Körperschaften oder gegen die Körperschaft selbst einleitet. Ggf. wird auch die Steuerfahndung hinzugezogen.

Der Vortrag zeigt die möglichen steuer- und steuerstrafrechtlichen Folgen solcher Fallkonstellationen auf und beschreibt Strategien zur Vermeidung des Vorwurfs der Steuerhinterziehung bzw. leichtfertigen Steuerverkürzung.

 

11.30 – 12.15  Einrichtung eines steuerlichen internen Kontrollsys- tems (Steuerliches IKS)
Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorstand der Schüllermann und Partner AG, Dreieich

Immer mehr Kommunen streben die Einrichtung eines steuerlichen Internen Kontrollsystems an. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf §2b des neuen Umsatzsteuergesetzes ist es ratsam, die Einführung eines steuerlichen Internen Kontrollsystems ebenfalls umzusetzen.

Dies scheint eine hoch komplexe Materie zu sein. Wir analysieren für Sie, welche Bestandteile das steuerliche IKS hat. Durch die Analyse wird transparent, wie Aufbau und Ablauf des steuerlichen IKS funktionieren.

Wir erklären, wie das steuerliche IKS mittels IT unterstützt werden kann und zeigen den Weg zur Einführung des steuerlichen IKS.

 

12.15 – 13.15 Gemeinsames Mittagessen

 

13.15 – 14.15 Schritt halten: Prozessoptimierung, Standardisierung, Digitalisierung und Personalentwicklung
lic. oec. HSG Christoph Hänel

Digitalisierung macht auch vor der Verwaltung keinen Halt. Wirtschaft und Verwaltung wird zukünftig ohne Vernetzung und Steuerung durch Technik nicht mehr funktionieren. Berufliche Anforderungen und Dienstleistungen haben sich bereits in hohem Maße gewandelt und werden sich weiter verändern, wodurch auch öffentliche Einrichtungen an der Digitalisierung teilhaben und von ihr profitieren können.

So kann durch intelligente Vernetzung und die Bereitstellung digitaler Informationen, die Attraktivität sowohl der Städte als auch des ländlichen Raums gesteigert werden.

Dazu zählt aber auch, dass durch die Digitalisierung die bisherigen Prozesse und Arbeitsab- läufe überdacht und ggf. angepasst werden müssen und sich damit optimieren lassen. Damit einher geht auch, dass sich regelmäßig anfallende Arbeiten und Abläufe standardisieren lassen, was damit zukünftig zur Schonung von personellen und finanziellen Ressourcen beitragen kann.

Welche Entwicklungen sind im organisatorischen und personellen Bereich absehbar und welche Schritte sind dabei zu gehen?
Im Rahmen des Vortrages wollen wir diese Thematik aufgreifen und Ihnen Anregungen und Hinweise geben.

 

14.15 – 14.30 Kaffeepause

 

14.30 – 15.15 Praxiserfahrungen mit dem neuen § 2b UStG
Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorstand der Schüllermann und Partner AG, Dreieich

Die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts für Kommunen in Form des § 2b Umsatzsteuergesetzes rückt immer näher. Der für die Umstellung notwendige „Haushaltscheck“ stellt Kommunen vor eine neue Herausforderung.

Im Rahmen des Vortrags möchten wir mit Ihnen zum einen unsere Praxiserfahrungen zu den organisatorischen Anforderungen der Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht teilen. Zum anderen sollen einige steuerrechtliche Spezialfälle thematisiert werden, die Ihnen die Besonderheiten der Vorschrift noch besser verdeutlichen werden. Hinsichtlich der Umsetzung mit Ihrer EDV erhalten Sie einen Einblick in die Zusammenarbeit mit dem Softwaredienstleister komuna.

Als Abschluss zeigen wir Ihnen auf, dass der Umstellungsprozess nicht nur Arbeit und Risiken, sondern auch Chancen und Möglichkeiten für Ihre tägliche Arbeit bedeuten kann.

 

15.15 – 16.00 Anforderungen an das Rechnungswesen nach dem § 2b UStG – Was kommt auf die Verwaltungen zu?
Nadja Schüllermann, Bilanzbuchhalterin IHK, Schüllermann Consulting GmbH

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gibt es schon immer. Neu ist jedoch die Ernsthaftigkeit, mit der die Finanzverwaltung strenge Vorgaben für das Rechnungswesen macht. Wir führen Sie von den Anforderungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zur angenehmen Seite der Umsatzsteuer, dem Vorsteuerabzug.

Der § 2b UStG hat nicht nur Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht der Einnahmen, son- dern auch – und das ist das Bonbon, wenn eine Einnahme umsatzsteuerpflichtig ist – auf den möglichen Vorsteuerabzug. Die Kommunen erhalten also die Vorsteuer aus umsatzsteuerbe- hafteten Ausgaben vom Finanzamt zurück, sofern diese Ausgabe für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung angefallen ist.

Dies ist buchhalterisch nachzuweisen und zu dokumentieren. Im Vortrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Erfassung der Vorsteuer es gibt und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

ab 16.00 Veranstaltungsende

 

Ihr Nutzen und Vorteil wenn Sie die Verantaltung besuchen

  • Sie erhalten aktuellste Informationen zu den Themen
    sowie zu Rechtsänderungen mit starkem kommunalen Bezug.
  • Tauschen Sie wichtige Informationen mit Kolleginnen und Kollegen
    aus anderen Verwaltungen.
  • Sie nehmen wertvolle Tipps für die tägliche Arbeit mit.
  • Die Inhalte der Veranstaltung sind in umfangreichen Tagungsunterlagen aufbereitet.

Teilnehmerinformationen

Kosten
1. Teilnehmer/-in EUR 139,00*
2. – 4. Teilnehmer/-in jede/r weitere/r Teilnehmer/-in EUR 129,00* EUR 119,00*
*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Der Kostenbeitrag beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung, Tagungsunterlagen, Pausensnacks, Getränke und ein gemeinsames Mittagessen.

 

Anmeldeschluss
15. November 2019

 

Anmeldungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine
Bestätigung, sofern noch Plätze frei sind, anderenfalls werden Sie umgehend informiert.

 

Zahlung
Die Zahlung der Tagungsgebühr erfolgt nach Rechnungsstellung.

 

Abmeldung/Vertretung/Stornierung
Für Teilnehmer/-innen, die angemeldet sind und nach dem vorgegebenen Anmeldeschluss bis 14 Tage vor Tagungsbeginn abgemeldet werden, ist – sofern keine Ersatzperson gestellt wird – eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 zu entrichten. Bei Abmeldungen, die weni- ger als 14 Tage vor Tagungsbeginn erfolgen, ist die volle Tagungsgebühr zu entrichten.

 

Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wich- tigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen ( z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels oder Bahntickets.

 

Änderungsvorbehalt
Die Schüllermann Consulting GmbH (Anbieter) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, metho- dische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veran- staltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt für Terminänderungen und den Wechsel des Seminarortes. Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Seminarleiter im Bedarfsfall durch andere, hinsichtlich der angekündigten Veranstaltung gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

 

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.

 

AAB
Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und die Verantwortlichkeit für alle Arbeiten der Schüllermann Consulting GmbH sind – auch im Verhältnis zu Dritten – die Allgemeinen Auftragsbedingungen in der Fassung vom 1. November 2018 sowie unsere Datenschutz- grundsätze. Die AAB sowie unsere Datenschutzgrundsätze stehen Ihnen zur Einsicht auf unserer Internetseite unter www.schuellermann.de zur Verfügung.

Veranstaltungsflayer Tag der Kommunen 2019

Veranstalter-Kontakt

Schüllermann Consulting GmbH
Zweigniederlassung München
Unsöldstraße 2
80538 München
Telefon: +49 89 250 063 72-0
Telefax: +49 89 250 063 72-9
E-Mail: erika.theil@schuellermann.de


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