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Jahres-Seminar für sichere Gebäude- und Anlagenverwaltung

Termin Details

  • Datum:
  • Ort: Veranstaltungsort Radolfzell am Bodensee
  • Adresse: 78315 Radolfzell am Bodensee
  • Terminkategorien:
Mehr unter: http://www.hausmeister-infos.de/

Jahreseinweisung, Auffrischung, Neueinsteiger, Qualitätsbestätigung für Hausmeister und Gebäudeverwalter

Der Betrieb von „Öffentlichen Einrichtungen“ bedarf besonderer Vorsorge- und Betriebspflichten.
Viele aus ursprünglich technischen oder handwerklichen Berufen kommende Hausmeister sind verantwortlich für Gebäude und Anlagen, welche hohe
wirtschaftliche Werte innerhalb der Körperschaften darstellen. In vielen Hausmeisterseminaren wurde festgestellt, dass dem Betriebspersonal oft nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen bekannt sind. Mit der Einstellung wird aus Zeitgründen häufig die regelmäßige Betreuung auf ein Mindestmaß reduziert.

Zielgruppen:
Träger und Verantwortliche in öffentlichen Einrichtungen, Vorortpersonal, Hausmeister und deren Stellvertreter, Facility Management-Beauftragte, Qualifizierung für Neueinsteiger

Nicht beachtet werden z.B. die jährlichen Einweisungspflichten. Versäumnisse gegen die Betreiberverantwortung, können unter Umständen empfindliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Betreiberverantwortung kann eine Durchführungspflicht für die Beschäftigten sein, aber auch als Organisations- und Führungspflicht auf anderen Hierarchieebenen. Gleichzeitig werden die Anforderungen der Nutzer immer größer. Respekt und Rücksichtnahme gehen zurück.

Deshalb ist der Austausch von Erfahrungen untereinander ein wichtiger Bestandteil der Seminare. Die Jahresseminare für HausmeisterInnen und das weitere Anlagenpersonal aus den öffentlichen Verwaltungen werden seit vielen Jahren angeboten. Hier werden diese Einweisungspflichten und einiges mehr vermittelt!

Jährlich werden in die Schulungen neue und aktuelle Seminarinhalte einbezogen!
Aus den Inhalten der Seminare – Änderungen, Teilnehmer- und Tagesaktualität aufnehmen vorbehalten!

Struktur der Aufgaben und Hausmeister-Verantwortung
Wartung und Betreuung der Gebäude, Räume, Ausstattungen, Außenanlagen, Reinigung der Räume, Verkehrsflächen, Nass- bzw. Sanitärräume und Sporthalle, Überprüfen der Bäume auf Standsicherheit, Winterdienst u.v.a. Der Umfang der Tätigkeiten ist oft nicht eindeutig klar – nicht beschrieben.

Haftung und Verkehrssicherheitspflicht
Sofern eine Person einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erleidet und eine andere Person diesen Schaden vertreten muss, besteht aufgrund der gesetzlichen Haftung ein Schadensersatzanspruch.
Der Grundsatz, dass jeder für selbst verursachte Schäden einstehen (haften) muss, findet auch im Arbeitsverhältnis Anwendung. Dem entsprechend kann auch eine „persönliche Haftung“ des Arbeitnehmers und dessen Vorgesetzten eintreten, wenn bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten Pflichtverletzungen begangen wurden und Schäden entstanden sind.
Die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen wird als „Verkehrssicherungspflicht“ bezeichnet. Diese Gefahrenquellen sind überwiegend nicht gesetzlich geregelt, sondern aus der Rechtsprechung entstanden. Wie kann ich mich absichern? Öffentliche Einrichtungen sind das Gesicht einer Kommune und Behörde!

Betreiberverantwortung
Jedes Unternehmen, das im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Gebäude oder Anlagen betreibt, bekommt vom Gesetzgeber die Verantwortung dafür auferlegt, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefahren oder Nachteile zu vermeiden oder zu verringern. Dabei sind Wirtschaftlichkeit und Erscheinungsbild ebenso bedeutend für das Image!
Was ist dabei zu beachten, organisieren, kontrollieren?

Versammlungsstättenverordnung und HM-Pflichtwissen
Der verantwortliche Betreiber einer Versammlungsstätte hat dafür zu sorgen, dass Bedingungen eingehalten werden. Deshalb sind Einweisungen und Schulungen wichtig und vorgeschrieben.

Das HM-Personal muss Teile der Versammlungsstättenverordnung verstehen. Wie sind die Vorgaben umzusetzen, die Rechte des Eigentümers umzusetzen. Das HM-Pflichtwissen gilt auch für Stellvertreter und kurzfristig eingesetzte Personen. Bestuhlungspläne, Aushängepflichten, Notausgänge, Hausrechte, Eigentum sichern, Wirtschaftlichkeit im Alltag u.v.m. ist Inhalt in dieser Tagesschulung. Was kann delegiert werden? Was ist wenn die VstättVo nicht greift? Das ‚wer hätte Wissen-Müssen’ greift in diesen Fällen immer! Notfälle sollten nicht zum Stolperstein werden!

Lotsen für Konflikt-Deeskalation, Probleme bei Umfeld-Verunreinigungen
Video für Sicherheitsunterstützung und Beweissicherungen – Themen die bewegen!

Sonstiges und Erfahrungsaustausch, aktuelle Entwicklungen
Themen und Stichwortabgleich, was sonst noch interessiert und noch angesprochen werden sollte: Pflichtwissen für Hausmeister und Gebäudeverwaltung – Im Notfall … Schlüsselverwaltung – Vorkehrungen für Rettungskräfte – Dienstwege – Absperrvorrichtungen wie Strom, Gas, Wasser, Lüftung usw. –Aufbewahrung und Pflichtprüfungen für Reinigungsmittel etc. – Hausrecht – Rettungswege, Pläne, Rettungs-Kette – Bestuhlungspläne – Hausordnung – Mietvertrag – Dienstplan, Stellvertreter- und Aushilfen, Arbeitsplanung – Unfallverhütungsvorschriften – Reinigungs- und Winterdienstvorschriften – Parkplätze, Zufahrtswege, Außenanlagen – Inventarverzeichnisse – Bestandspläne – Wartungs-, Garantie- und Gewährleistungen – Bedienungsanleitungen – Reinigungs-Vorschriften  – Der Hausmeister ist verantwortlich… – Abläufe und Aufgaben bei Veranstaltungen – Schulhausmeister – Postannahme – Die häufigsten Fehler – Gerätekarte, welche Inhaltsangaben sind von Bedeutung – Gebäude-Protokoll – Schadensprotokoll – Dienstwege – Schnell-Meldung bei Schadensereignis, Arbeitszeitmodelle für HM u.v.m.

Zertifikatslehrgang – die Teilnehmer erhalten ein persönliches Teilnehmerzertifikat, deshalb ist auch eine Personenangabe bei der Anmeldung unbedingt erforderlich. In Konfliktsituationen können Sie auf diese Einweisung verweisen.

Uhrzeit: 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Referent: Georg Zindeler, Dipl. Verwaltungswirt (FH), Bürgermeister a.D., Leiter Bauverwaltung, Stadtsanierung

Seminargebühr:
Je Teilnehmer 205,- € zuzgl. gesetzlicher MwSt., brutto 243,95 €
Bei 5 und mehr Teilnehmern des gleichen Arbeitgebers 10 % Preisnachlass.
In den Gebühren enthalten: Seminarunterlagen, Tagungsbewirtung und Teilnahmezertifikat.

Inhouse-Termine auf Anfrage!

Veranstalter-Kontakt:
Verlag und Medienhaus Harald Schlecht, Auf dem Schildrain 8, 78532 Tuttlingen
Telefon: +49 (0)7461 / 7 59 08, Telefax: +49 (0)7461 / 7 59 18, info@vums.de


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