Öffentliche Gebäude und Anlagen – Seminar für Betrieb & Verwaltung
Wenn besondere Anforderungen anstehen müssen Hausmeister Lösungen und Antworten geben können. Hausmeister sind die legitimen Vertreter des Eigentümers vor Ort, wenn nicht anderes festgelegt wird. Ist der Umfang und die Tragweite dieser Bestimmung bekannt?
Gute Einrichtungen benötigen gutes und geschultes / eingewiesenes Personal!
Das Seminar richtet sich an Hausmeister und Verwaltung / Gebäude- und Anlagen-Verantwortliche von
- Schulen und Kindergärten
- Sport- und Freizeitanlagen
- Gemeindetreff und Bürgerhäuser
- Mehrzweckhallen und Spielplätze u.a.
Themen im Überblick
- Die öffentliche Einrichtung – die besondere Verantwortung – das Personal in der Leistungs- und Prüfpflicht zugunsten und zulasten Aller – die demokratische und unparteiliche Verantwortung = Gerechtigkeit!
- Kennzeichnungen / Schilder – EU-einheitliche Schilderpflichten kennen, Gefahrstoffe – Gebotszeichen – Rettungszeichen – Brandschutzzeichen – Verbotszeichen – Sichtprüfungen und Dokumentation
- Kennzeichnungen und Schilder selbständig anbringen
- Gefahrstoffe – Aufbewahrungs- und Lagerpflichten = Chemikalien mit Kennzeichnungspflichten – Gefahrstoffe in Schulen, Kindergärten, Veranstaltungen etc. – wer steht in welcher Verantwortung
- Not- und Sicherheitsbeleuchtungen
- Organisation der Pflichten die keinen Aufschub dulden und sein müssen – auch im Stellvertretungsfalle
- Energie – Betriebs- und Verbrauchswerte – Aktuelles und Zukunft
- Veranstaltungen – z. B. Veranstalter Schule – Vereine – Familien/Gruppen – Unternehmen
- Erfahrungsaustausch
Zertifikatslehrgang
Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Teilnehmerzertifikat, deshalb ist auch eine Personenangabe (Vor- und Nachname) bei der Anmeldung erwünscht.
Der Veranstaltungsbesuch kann auf die gesetzlichen Erst- und Jahreseinweisungspflichten und die persönliche Fortbildung angerechnet werden.
Bei Konflikten können Sie auf diese Einweisung / Fortbildung verweisen.
Über den Referenten: Dozent / Referent Georg Zindeler, mehrjährige Tätigkeiten im Stadt-Bauamt, in der Stadt-Sanierung und als Bürgermeister – ist seit vielen Jahren durch zahlreiche Seminare und Inhouse-Veranstaltungen bei den Verwaltungen von Städten und Landkreisen bekannt. Er kennt aus seinen früheren Bauamts- und Bürgermeister-tätigkeiten die Praxis und Theorie in öffentlichen Gebäudebetrieben. Vermietungen (Nutzungsüberlassungen) an Vereine, Privatpersonen und / oder Unternehmen haben immer individuelle Erwartungen und Vorgaben. Recht, Neutralität, Durchsetzung sind tägliche Vorgaben für alle Hausmeisterinnen, Hausmeister und Stellvertretungen auch z.B. gegenüber Servicefirmen und Reinigungspersonal. Auch das Verwalltungspersonal hat bei Vermietungen von Räumen und Plätzen oft unterschiedliche Ansprüche und Vorfälle in Bearbeitung. Kenntnisse der HM-Aufgaben sind hilfreich und Teil einer guten Zusammenarbeit! Auch dafür wird ein Seminarbesuch empfohlen!
Warum sind Erst- und Jahres-Einweisungen wichtig?
Sicherheit und Gesundheitsschutz in öffentlichen Einrichtungen – Mitarbeiter, Nutzer und Besucher – erfordern volle Konzentration und umfassendes Wissen. Rettungswegekonzepte, Rettungskette, Notstromversorgung, Fundsachen u.v.m.. Sicherheitsrelevante Aufgaben werden im Zusammenhang mit den Wartungsarbeiten für Lüftungsanlagen, Brandschutztüren, Aufzüge etc. vermittelt und protokolliert. Das reicht aber nicht aus um das geschäfts- und betriebsführende Personal vor Schadenshaftungen und Rechtsverletzungen zu schützen. Der Gesetzgeber verlangt Erst- und Jahres-Einweisungen. Das Personal sollte Vorschriften kennen wie z.B. Hausrecht, Arbeitsschutz, Unfallschutz, DGUV, den EU-einheitlichen Sicherheits-Kennzeichen (Gebots-, Rettungs-, Brandschutz-, Warn- und Verbots-Zeichen). Bei Bedarf müssen Schilder und ggf. Absperrungen auch eigenverantwortlich und unverzüglich angebracht werden. Die Dokumentation und ggf. Durchsetzen sollte erklärt werden können gegenüber Mitarbeitern (z.B Reinigungspersonal), Nutzern und Besuchern – rechtssicher, höflich aber bestimmt.
Hausmeisterin und Hausmeister in öffentlichen Gebäuden sind – soweit nicht anders vorgegeben und erkennbar für Dritte – die legitimen Vertreter von Eigentümern / Betreibern von Anlagen und Gebäuden – auch gegenüber Wartungsfirmen, Lieferanten etc.. Die rechtlichen Grenzen gegenüber Bauleitungen (z.B. bei Bauarbeiten), Schulleitungen und Lehrpersonal (z.B. auch bei Sporthallenbenützung), Vereinen und anderen Nutzern sollten bekannt und eingehalten werden. Der Dienstweg ist Teil des Arbeitsverhältnisses. – Sicherheit hat oberste Priorität. Auch deshalb sind Erst- und Jahres-Einweisungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben!
Anmeldeformular zum Seminartermin
Kontakt zum Veranstalter
Verlag und Medienhaus Harald Schlecht
Auf dem Schildrain 8
78532 Tuttlingen
Telefon 0 74 61 – 7 59 08
Telefax 0 74 61 – 7 59 18
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