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Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750

Termin Details

  • Datum:
  • Ort: TÜV Rheinland Akademie GmbH in Berlin
  • Adresse: Friedrichstraße 50, 10117 Berlin
  • Terminkategorien:
Mehr unter: www.tuv.com/seminar-10077

Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen Sie mit der Verantwortung des Betreibers umzugehen und diese gerichtsfest zu dokumentieren.

Nutzen

Sie kennen die Aufgaben und Pflichten des Veranstaltungsleiters und können die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umsetzen. Sie wissen, wie Sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz MVStättVO in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können.
Sie koordinieren sicher die Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Sie erhalten zudem alle notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um auch als „Sachkundige Aufsichtsperson“ (SAP) eine Veranstaltung zu begleiten. Sie erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau eines veranstaltungsbezogenen Krisenstabes und wissen in Krisen- und Notfällen angemessen zu kommunizieren.

Zielgruppe

Geeignet für Betreiber, Veranstalter, Führungskräfte bei Versammlungsstätten, Leiter der Sicherheits- und Ordnungsdienste, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse und Sport oder Schule. Sowie für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Führungskräfte aus dem Gebäudemanagement.

Inhalte

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung
  • Arbeitsschutz während der Veranstaltung
  • Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 01.06.2015
  • Darstellung der veranstaltungsspezifischen und arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 17/18 und DGUV
  • Informationen 215-310 bis 215-316)
  • Allgemeine und veranstaltungsspezifische Verkehrssicherungspflichten
  • Schutzziele der MVStättVO
  • Anforderungen des § 40 MVStättVO an den Einsatz von qualifizierten Veranstaltungstechnikkräften, Subunternehmern, Dienstleistern sowie Koordinatoren
  • Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Betreiber, Veranstalter, Veranstaltungsleiter, Aufsichtsführende Person)
  • Schriftliche Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen
  • Landesspezifische Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • Anwendungsbereich und Inhalte
  • Haftungsfragen
  • Erstellung von Bestuhlungsplänen
  • Anwesenheitspflicht von Betreuungspersonal
  • Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
  • Betriebsorganisation
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Sicherheitskonzepte
  • Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten nach MVStättVO
  • Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
  • Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
  • Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
  • Besonderheiten (Stadthallen und Arenen, Veranstaltungen im Freien „Open-Air“, über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen)
  • Kooperation mit Behörden
  • Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
  • Umgang mit Kontrollbehörden
  • Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen an den Schnittstellen zur Polizei und zu Wachkräften
  • Aufbau des Krisenmanagements
  • Interne und externe Kommunikation im Krisenfall
  • Kommunikationstechnik in Krisen- und Notfällen
  • Praktische Übungen
  • Medienarbeit und PR in Krisensituationen
  • Umgang mit Medien und der Öffentlichkeit
  • Abschlussprüfung

Zeit und Dauer

Insgesamt 48 Unterrichtseinheiten
Der Unterricht findet in zwei Teilblöcken statt:  Teil 1: 12.-14.11.18 und Teil 2: 03.-05.12.18

Kosten

ab 1.975,00 € zzgl. MwSt.
ab 2.350,25 € inkl. MwSt.
Prüfungsgebühren:
260,00 € zzgl. MwSt.

Abschluss & Zertifikate

Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO /DIN 15750“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000051533. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.

Wichtiger Hinweis

Das Zertifikat „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses nach Teilnahme an einem Auffrischungskurs – ohne erneute Prüfung – alle 3 Jahre zu verlängern.

Kontakt zum Veranstalter

TÜV Rheinland Akademie
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel 0800 84 84 006 (Infohotline – hier werden Sie gerne beraten!) 
Fax 0800 84 84 044
servicecenter@de.tuv.com
www.akademie.tuv.com


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