Trinkwasser - Was ist neu im Jahr 2026?
Am 12. Januar 2026 müssen Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen stillgelegt oder ausgebaut sein
Diese Frist wurde mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2023 festgelegt. In der Verantwortung stehen die Hauseigentümer*innen.
Der Einbau von Bleileitungen im Trinkwasserbereich ist bereits seit 1973 nicht mehr erlaubt. Der Grenzwert für das Schwermetall im Trinkwasser wurde über die Jahre in der Trinkwasserverordnung immer weiter herabgesetzt, sodass aktuell bis 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und ab dem 12. Januar 2028 noch 0,005 mg/L Bleigehalt erreicht werden dürfen. Diesen weiter verschärften Wert werden dann auch zum Beispiel Zapfhähne mit bleihaltigen Metallmischungen nicht mehr einhalten können.
Blei im Trinkwasser ist gesundheitsschädigend
Schon geringe Mengen können beispielsweise bei Kindern die Entwicklung des Nervensystems und die Blutbildung negativ beeinflussen. Damit zählen schwangere Frauen und Kleinkinder zur besonders gefährdeten Gruppe. Sie sollten aus bleihaltigen Leitungen kein Wasser zum Kochen oder Trinken verwenden.
Im Stadtgebiet Bonn finden sich nach wie vor Gebäude, in denen Bleileitungen Teil der Trinkwasserinstallation sind. Vor allem bei unklarer Sanierungslage älterer Objekte ist ein kritischer Blick ratsam und nötig. Zur Klärung eignen sich die Untersuchung des Trinkwassers auf Blei durch ein akkreditiertes Labor und eine Inspektion der Trinkwasserinstallation durch ein Installationsunternehmen.
Das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn hat Informationen zum Thema Blei im Trinkwasser sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der städtischen Webseite veröffentlicht:
www.bonn.de/trinkwasserberatung.
Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2
53103 Bonn











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