Videoüberwachung: Maßnahme gegen wilde Müllablagerungen
Stadt Öhringen setzt auf moderne Überwachungstechnik zum Schutz öffentlicher Infrastruktur – auf rechtssicherer Grundlage nach neuem Landesdatenschutzgesetz
Die Stadt Öhringen hat an der städtischen Kläranlage eine Videoüberwachungsanlage in Betrieb genommen. Ziel der Maßnahme ist es, wilden Müllablagerungen wirksam entgegenzuwirken, die das Gelände seit Jahren belasten. Seit Inbetriebnahme der Kameras verzeichnet die Stadt einen signifikanten Rückgang der illegalen Entsorgungen.
Über Jahre hinweg kam es im Bereich der Kläranlage immer wieder zu illegalen Müllablagerungen. Unbekannte Täter entsorgten dort Hausrat, Bauschutt und Sperrmüll widerrechtlich – mit erheblichem Aufwand für den städtischen Bauhof und entsprechenden Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Alle bisherigen Maßnahmen zeigten nur begrenzte Wirkung.
Rechtssichere Grundlage durch neues Landesdatenschutzgesetz
Die Videoüberwachung steht auf einer rechtlichen Basis: Der Ministerrat Baden-Württemberg hat eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen, die den Videoschutz im öffentlichen Raum stärkt. Die neuen Regelungen lassen Videoüberwachung generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sowie zur Ausübung des Hausrechts zu.
Damit erhält die Stadt Öhringen die nötige Rechtssicherheit, um ihre öffentliche Infrastruktur und das Gemeinwohl wirksam zu schützen – ohne dabei den Datenschutz zu vernachlässigen. Die maximale Speicherfrist der Aufnahmen wurde gesetzlich auf zwei Monate festgelegt.

Weitere Standorte in Prüfung
Angesichts des positiven Effekts an der Kläranlage prüft die Stadt Öhringen den Einsatz von Videoüberwachung auch an weiteren Standorten. Im Fokus steht dabei beispielsweise der Fahrstuhl zwischen Schlosshof und Hofgarten, wo es in der Vergangenheit wiederholt zu Vandalismus gekommen ist. Dort verursachen mutwillige Beschädigungen erhebliche Kosten und beeinträchtigen die Nutzbarkeit für die Bevölkerung.
Die Stadt Öhringen behält sich vor, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weitere Kameras an geeigneten Standorten zu installieren, sofern dies zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlich ist.
Große Kreisstadt Öhringen
Marktplatz 15
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