Vergangenes Jahr fielen nach 20 Jahren die ersten Anlagen aus der EEG-Förderung. Betroffen sind davon in Deutschland zunächst 4.000 MW, jährlich rücken rund 2.300 MW nach. Aus sicherheitstechnischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird zwischen dem Rückbau, dem Repowering oder dem Weiterbetrieb abgewogen. Letztere Option ist vor allem dann sinnvoll, wenn keine Repowering-Option besteht – etwa aufgrund neuer Abstandsregeln, oder weil der Standort in ein Naturschutzgebiet umgewidmet wurde – und sich zumindest die Betriebskosten erwirtschaften lassen.

TÜV SÜD analysiert dazu unter anderem die tatsächlichen Windbedingungen am Standort, etwaige Besonderheiten der Anlage sowie vorgenommene Ertüchtigungen. Auf dieser Basis lassen sich die Lastreserven aller für die Standsicherheit relevanten Komponenten berechnen und so das Potential für den Weiterbetrieb ermitteln. Aufschluss gibt ein Gutachten, das möglichst früh vor Ablauf der Entwurfslebensdauer anzufragen ist.

 

Betreiber von großen Windparks verschaffen sich mit dem Weiterbetrieb Zeit für den Rückbau einzelner Anlagen. Dabei reduzieren Pauschalbewertungen ganzer Anlagenporftolios den Zeit- und Kostenaufwand.

 

Was umfasst das Gutachten?

Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat mit Herstellern, Betreibern, Sachverständigen, Behörden und Juristen die Grundsätze für eine Bewertung und Prüfung über den Weitebetrieb von WEA (BPW) erarbeitet. Darin sind die Anforderungen an einen sicheren Betrieb festgelegt. Die BPW gibt Auskunft über die Lebensdauerreserven und die nötigen Instandhaltungsmaßnahmen. Die normativen beziehungsweise regulatorischen Grundlagen finden sich in der aktuellen DIBt-Richtlinie sowie der DIN EN 61400-1 und der Richtlinie DNV GL 2016. Ausgangspunkt sind die ursprünglichen Auslegungsbedingungen.

Mit der BPW können kommunale Betreiber auch die Kosten für Wartung und Instandhaltung während der Restlebensdauer präziser kalkulieren und Wartungskonzepte optimieren. In der Regel ist der Prüfbericht auch Voraussetzung für den Fortlauf von Versicherungen oder die Zusammenarbeit mit Servicedienstleistern. Auch immer mehr Netzbetreiber fordern ein BPW-Gutachten. Gegenüber den Genehmigungsbehörden kann der Bericht als Eignungsnachweis dienen. Die Sachverständigen berücksichtigen auch mögliche Veränderungen in der Umgebung der WEA. Beispielsweise können bauliche Maßnahmen an benachbarten Anlagen oder eine Erweiterung des Windparks Einfluss auf die Windbedingungen nehmen und sind bei der Turbulenzermittlung zu berücksichtigen.

 

Die Betreiber sind für eine rechtzeitige Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen im letzten regulären Betriebsjahr selbst verantwortlich.

 

Einzel- oder Gesamtbetrachtung?

Sollen WEA möglichst lange weiterbetrieben werden? Dazu werden sie einzeln betrachtet. Allerdings ist das gerade bei größeren Windparks aufwändig. Kommt das gesamte Portfolio auf einmal in den Blick, vereinfacht das die Prüfung. Dafür wird eine Zieldauer festgelegt, die alle Anlagen mindestens erreichen – auch wenn einzelne länger laufen könnten. Das ist sinnvoll, wenn zum Beispiel nach zwei Jahren ohnehin ein Repowering vorgesehen ist. Wechseln die WEA den Betreiber, stellt das Weiterbetriebsgutachten zudem ein Wertgutachten dar.

Welcher Ansatz oder welche Kombination sich am besten eignet, hängt  auch von der Anlagenkonstellation im Windpark ab.

 

Wie sind die Aussichten?

Sofern die WEA regelmäßig inspiziert und gewartet wurde, sind die Aussichten für einen Weiterbetrieb gut. Das gilt umso mehr für kleine und mittlere Windparks, die keinen Extremwettereignissen ausgesetzt waren. Betreiber erzielen Synergieeffekte, wenn sie ihren gesamten Anlagenbestand gemeinsam prüfen und bewerten lassen, anstatt für jede Anlage oder gar für einzelne Komponenten jeweils eigene Gutachten – womöglich von unterschiedlichen Dienstleistern – anfertigen zu lassen.

Als unabhängige Stelle prüft TÜV SÜD mit einer Datenanalyse und standardisierten, weitestgehend automatisierten Abläufen die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb. In nur drei bis vier Wochen liegt das Ergebnis vor. Der Prüfbericht entspricht zudem den Grundsätzen des Bundesverbands Windenergie.

Florian Weber, TÜV SÜD Industrie Service

 

Für Rückfragen:
Florian Weber:  Florian.Weber@tuvsud.com

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