Alle Spielplatzgeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die in der DIN EN 1176 beschrieben sind.   Hersteller und Importeure dürfen nur Spielplatzgeräte in den Verkehr bringen, die diesen Normen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die Betreiber von öffentlichen Spielplätzen, und dazu gehören vielfach die Kommunen, müssen die dauerhafte Sicherheit bei der Planung, beim Bau sowie während des Betriebs durch regelmäßige Kontrollen, Instandhaltungen und Instandsetzungen gewährleisten.

Eine Verpflichtung von Kontrolle und Wartung ergibt sich nach Paragraf 823, Absatz 1, des Baugesetzbuches.

Betreiber von Spielplätzen müssen nach aktueller Rechtsprechung entsprechend der DIN 1176-7 ein Kontrollsystem etablieren. Dazu gehören die visuelle Kontrolle (Kontrollintervalle täglich bis wöchentlich) sowie die operative Kontrolle (alle ein bis drei Monate) und die jährliche Hauptinspektion. Diese Kontrollen können die Betreiber mit eigenem Personal vornehmen, sofern es entsprechend ausgebildet ist.

Die Deula Baden-Württemberg bietet Lehrgänge für Spielplatzkontrolle an.

Die zwei- und dreitägigen Kurse qualifizieren zur visuellen und operativen Kontrolle sowie zur jährlichen Hauptinspektion.

 

Nähere Informationen:  www.spk.deula-bw.de

DEULA Baden-Württemberg gGmbH

Hahnweidstraße 101

73230 Kirchheim unter Teck

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