Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Zuschuss zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst

Für den kommunalen öffentlichen Dienst wird die Entgeltumwandlung in einem eigenen Tarifvertrag (TV-EUmw/VKA) geregelt, der keinen Arbeitgeberzuschuss vorsieht. Dennoch können Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung als freiwillige übertarifliche Leistung bezahlen. Und immer mehr kommunale Arbeitgeber tun dies auch.
Im Jahr 2023 haben unter anderen der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Rheinland-Pfalz, der KAV Baden-Württemberg und als bisher größter Verband der KAV Bayern ihren Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten.
Die Entgeltumwandlung wird dadurch sowohl für Beschäftigte als auch für die Arbeitgeber noch interessanter. Zwar profitieren die Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst bereits von einer tarifvertraglich geregelten Betriebsrente. Gleichwohl ist eine weitere Komponente als zusätzliche freiwillige Altersvorsorge unabdingbar, um die zukünftige Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiter zu verbessern. Durch den Arbeitgeberzuschuss entsteht eine Win-Win-Situation, von der beide Seiten profitieren.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch die Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst sehen sich mittlerweile mit einem überall bemerkbaren Fachkräftemangel konfrontiert. Mit der von ihnen bezuschussten Entgeltumwandlung haben sie ein wirkungsvolles Instrument für die Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmern an der Hand. In Zeiten des Arbeitskräftemangels kann das ein Wettbewerbsvorteil sein.
Zudem haben die Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung eines Mitarbeiters bei diesen eine Sozialversiche-rungsersparnis von in der Regel etwas über 20 Prozent. Insofern ist es nur fair, einen Teil dieser Ersparnis an den Beschäftigten weiterzugeben. Damit wird die Wertschätzung für die Mitarbeiter unterstrichen.
Vorteile für Arbeitnehmer
Beschäftigte können mit einer zusätzlichen freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge drohende Versorgungslücken verringern und dadurch den Lebensstandard im Alter absichern. Wenngleich sich in der gesetzlichen Rentenversicherung die spätere monatliche Rente verringert, sind dies pro umgewandelte 1000 Euro Jahresentgelt weniger als ein Euro.
Unterstützung bei der Einführung
Bei der Einführung des Arbeitgeberzuschusses müssen auch die bereits bestehenden Entgeltumwandlungs-Verträge noch einmal angefasst werden. Um das zu vereinfachen, greift zum Beispiel die BVK Zusatzversorgung, der größte Anbieter für betriebliche Altersversorgung im kommunalen öffentlichen Dienst, ihren Mitgliedern kräftig unter die Arme. Mit einem konkreten Beratungsangebot und praktischem Informationsmaterial erhalten die Personal- und Gehaltsabrechnungsstellen der Arbeitgeber eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des Zuschusses zur Entgeltumwandlung.
Weitere Informationen unter:
BVK Bayerische Versorgungskammer
Denninger Straße 37
81925 München
Telefon: +49 89 9235-6
Email 1: info@bvk-zusatzversorgung.de
Email 2: info@bvk-beamtenversorgung.de
Webseite: http://www.bvk-zusatzversorgung.de