Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Zuschuss zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst

Kommunale Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge ihrer Beschäftigten zu fördern. Sie können Verträge der Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss unterstützen. Das ist im kommunalen öffentlichen Dienst eine freiwillige übertarifliche Leistung. Denn dort gibt es keinen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Diese Besonderheit ergibt sich aus dem Tarifvertrag TV-EUmw/VKA.
Durch den Zuschuss wird die Entgeltumwandlung für Beschäftigte und Arbeitgeber noch interessanter. Der Arbeitgeberzuschuss kann bis zu 15 Prozent des Beitrags ausmachen. Beide Seiten profitieren davon. Die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst haben bereits die Betriebsrente der Zusatzversorgung. Gleichwohl ist eine weitere Komponente als zusätzliche freiwillige Absicherung unabdingbar. Durch den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung entsteht eine Win-Win-Situation.
Vorteile für Arbeitgeber
Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sehen sich mit einem wachsenden Fachkräftemangel konfrontiert. Die bezuschusste Entgeltumwandlung ist ein wichtiges Instrument für die Gewinnung von Arbeitnehmern. Auch die Arbeitnehmer-Bindung wird durch sie gestärkt. Besonders in unsicheren Zeiten ist das ein absoluter Wettbewerbsvorteil.
Arbeitgeber sparen durch die Entgeltumwandlung eines Beschäftigten in der Regel über 20 Prozent bei dessen Sozialbeiträgen. Es ist nur fair, einen Teil dieser Ersparnis an den Beschäftigten weiterzugeben. Damit wird auch die Wertschätzung für die Mitarbeiter unterstrichen.
Vorteile für Arbeitnehmer
Für die Beschäftigten liegen die Vorteile einer Entgeltumwandlung ebenso auf der Hand. Mit einer freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge können sie drohende Versorgungslücken schließen. Dadurch wird der Lebensstandard im Alter besser abgesichert. In der gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich zwar die spätere monatliche Rente leicht. Die Einbuße beträgt pro umgewandelte 1.000 Euro Jahresentgelt, aber weniger als einen Euro. Das ist
kein vernünftiger Grund, auf die Entgeltumwandlung zu verzichten.
Digitaler Vertragsabschluss
Digitale Verfahren können den Abschluss einer Entgeltumwandlung vereinfachen. In diesem Jahr hat zum Beispiel die BVK Zusatzversorgung einen Online-Versicherungsantrag eingeführt. Damit wird der Abschluss ihrer freiwilligen Versicherung PlusPunktRente digital möglich. Der Versicherungsantrag wird direkt über das Versichertenportal der BVK Zusatzversorgung gestellt.
Das funktioniert auch für Verträge der Entgeltumwandlung. Dort ist der Arbeitgeber des Versicherten der Versicherungsnehmer. Über einen externen Prozess wird der Arbeitgeber in den Abschlussvorgang eingebunden. Sobald er zugestimmt hat, wird der Versicherte elektronisch informiert. Der Versicherungsschein wird direkt in das Portal eingestellt.
Weitere Informationen gibt es für deren Mitglieder direkt bei der BVK Zusatzversorgung.
BVK Bayerische Versorgungskammer
Denninger Straße 37
81925 München
Telefon: +49 89 9235-6
Email 1: info@bvk-zusatzversorgung.de
Email 2: info@bvk-beamtenversorgung.de
Webseite: http://www.bvk-zusatzversorgung.de