Zum aktuellen Wintereinbruch: Damit Landwirte nicht aufs Glatteis geraten
Was Landwirte beachten und welche Versicherungen sie überprüfen sollten
Viele Landwirte übernehmen in der Winterzeit wichtige Aufgaben für Kommunen und Gewerbebetriebe: Sie sorgen mit ihren Maschinen dafür, dass Straßen, Wege und Plätze geräumt und gestreut werden. Wer als Landwirt Winterdienste anbietet, sollte jedoch einige rechtliche und organisatorische Anforderungen beachten.
Wer trägt die Verantwortung bei Unfällen durch Schnee und Eis?
Beauftragt eine Kommune einen Landwirt mit dem Winterdienst, geht damit die Verkehrssicherungspflicht auf diesen über. Das bedeutet: Der Dienstleister ist haftbar, wenn Personen- oder Sachschäden entstehen, weil Wege, Straßen oder Plätze nicht ordnungsgemäß geräumt wurden. Dennoch bleibt die Kommune verpflichtet, die Ausführung zu überwachen und zu kontrollieren. Sie muss sicherstellen, dass der Landwirt den Winterdienst ordnungsgemäß wahrnimmt, erklärt Markus Maier, Hauptabteilungsleiter Marktmanagement Gewerbe- Landwirtschaft-Privat bei der Versicherungskammer.

Wie groß ist das Risiko bei Personenschäden?
Gerade in den Wintermonaten ereignen sich besonders viele Unfälle mit Fußgängern. In solchen Fällen fordern Krankenkassen oft die Erstattung der Kosten für Behandlungen und Krankenhausaufenthalte, Geschädigte machen möglicherweise Ansprüche auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend. Verantwortlich und damit zahlungspflichtig ist derjenige, der die Verkehrssicherungspflicht übernommen hat. Das bedeutet, dass der beauftragte Subunternehmer für die Forderungen haftet. Markus Maier rät daher, bei der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung auf ausreichend hohe Versicherungs- summen zu achten. Als Orientierung empfiehlt er mindestens fünf Millionen Euro Deckung für Personenschäden.
Welche Maschinen sind versichert?
Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind grundsätzlich während ihres Einsatzes in der Landwirtschaft versichert. Der Winterdienst zählt je- doch nicht zu den typischen landwirtschaftlichen Aufgaben sollten Landwirte diese Tätigkeit ihrem Versicherer mitteilen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Auch Anbaugeräte wie Räumschilder und Streuaufsätze gelten als Sonderzubehör und sollten entsprechend mitversichert werden, damit es im Schadensfall nicht zu Einschränkungen der Leistungen kommt.

Markus Maier, Hauptabteilungsleiter Marktmanagement Gewerbe-Landwirtschaft-Privat bei der Versicherungskammer, gibt wertvolle Tipps zum richtigen Versicherungsschutz für Landwirte im kommunalen Winterdienst.
Welche Versicherungen sind beim Winterdienst zu informieren?
- Kfz-Versicherung: Wird ein Schlepper für den Winterdienst genutzt, sollte der Versicherer über das neue Einsatzrisiko informiert werden. Manche Kfz-Versicherer decken den kommunalen Winterdienst sogar ohne Mehrbeitrag ab.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Die Kfz-Versicherung reguliert nur Schäden, die direkt aus dem Gebrauch des Fahrzeugs resultieren. Steht hingegen die Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund, ist eine Abdeckung über die Betriebshaftpflichtversicherung notwendig. Insbesondere können große Schäden entstehen, wenn zum Beispiel der Winterdienst verspätet, mangelhaft oder überhaupt nicht durchgeführt wird. Wer verhindert ist, sollte daher für eine Vertretung sorgen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe übernimmt nicht nur den Schadenersatz, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, etwa wenn sich jemand außerhalb der Räumzeiten (zum Beispiel nachts) verletzt.
Pannenhilfe: Wer haftet beim Abschleppen von Autos aus dem Schnee?
Leistet man spontan Hilfe und zieht ein Auto aus einer Schneewehe, sind solche Hilfseinsätze grundsätzlich versichert – allerdings gelten dabei bestimmte Regeln:
- Wenn Traktor und Pkw während des Abschleppens oder Bergens verbunden sind, deckt die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung keine Schäden an den Fahrzeugen selbst ab.
- Entschädigungen bei Schäden gibt es nur über eine Kaskoversicherung. Dabei werden in der Regel lediglich Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, nicht jedoch am fremden Pkw.
Wer als Landwirt den Winterdienst für Kommunen oder Firmen übernehmen möchte, sollte frühzeitig seinen Versicherungsschutz prüfen. So lassen sich Haftungsrisiken vermeiden und ein reibungsloser Ablauf gewährleisten.
Konzern Versicherungskammer
Maximilianstraße 53
80530 München











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