26. Oktober 2016 – Anzeige

eGovernment MONITOR: Bundesbürger sehen Verwaltung unter Zugzwang

Knapp jeder zweite Bundesbürger nutzt die eGovernment-Angebote von Bund, Ländern und Gemeinden. Damit liegt Deutschland deutlich hinter den Nachbarländern Österreich (74 Prozent Nutzung) und Schweiz (65 Prozent). Wichtige Baustelle: eGovernment-Angebote müssen bekannter gemacht werden. Dies ergab der eGovernment MONITOR 2016 von der InitiativeD21 und dem Studienpartner CSC (NYSE: CSC). Für die Erhebung wurden 3.000 volljährige Internetnutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz in sechster Auflage befragt.

„Der eGovernment MONITOR zeigt uns über einen Beobachtungszeitraum von sechs Jahren:   Während sich im Zuge der digitalen Revolution das tägliche Leben der Menschen rasant verändert – von der Smartphone-Nutzung über elektronische Autoassistenten bis hin zum Haushaltsroboter mit künstlicher Intelligenz – bewegt sich das deutsche eGorvernment im Schneckentempo“, sagt Dr. Philipp Müller, Industry General Manager Public Sector beim Studienpartner CSC.
Die Zahl der Nutzer ist dabei laut Umfrage nicht der einzige Aspekt, in dem das deutsche eGovernment an Tempo zulegen könnte. Auch die Qualität der Dienste überzeugt die Bürger noch nicht vollständig: je komplizierter das Anliegen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bürger sich online damit auseinandersetzen. Die Anwender, die eGovernment-Dienste nutzen, recherchieren daher in erster Linie allgemein verfügbare Informationen: Zuständigkeiten (59 Prozent), Öffnungszeiten kommunaler Freizeitangebote (56) oder die Fahrzeiten im öffentlichen Nahverkehr (51).
Dienste, bei denen auch individuelle Daten vom Bürger in Richtung Behörde ausgetauscht werden, finden dagegen noch seltener Zugriff: Hier sind die populärsten Anwendungen die Vorbereitung von Formularen (41 Prozent), Terminvereinbarungen (37) und die elektronische Steuererklärung (36).
In der praktischen Anwendung ärgerlich sind lückenhafte eGovernment-Prozesse  – beispielsweise, wenn Formulare am Computer ausgefüllt werden können, sie am Ende aber doch ausgedruckt, unterschrieben und per Post versendet werden müssen.
„Die Bürger in Deutschland wünschen sich ein gut funktionierendes eGovernment – ein Akzeptanzproblem gibt es nicht“, sagt Philipp Müller. „Ziel sollte jetzt sein, die Angebote zügig besser bekannt zu machen und die Nutzer dabei mit einfachen und sicheren Lösungen zu überzeugen.“

 

Über CSC
CSC (NYSE: CSC) begleitet Kunden auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Das Unternehmen bietet innovative Next-Generation-IT-Dienstleistungen und -Lösungen sowie umfassende Branchenexpertise, globale Reichweite, Technologie-Unabhängigkeit und ein weitreichendes Partner-Netzwerk. CSC unterstützt führende Organisationen aus der Privatwirtschaft sowie dem internationalen öffentlichen Sektor auf der ganzen Welt. CSC gehört zu den Fortune-500-Unternehmen und zählt als einer der besten „Corporate Citizens“. Weitere Informationen finden Sie auf der CSC-Website unter www.csc.com/de und im CSC-Blog www.21stcenturyit.de.


CSC Deutschland GmbH

Abraham-Lincoln-Park 1
65189 Wiesbaden

Web. www.csc.com

17. April 2024


Das könnte Sie auch interessieren


Sicherheitswarnung auf dem Bildschirm eines Computers

Achtung! Die Gefahr lauert im Netz

Nahezu jeden Tag füllen Berichte über erfolgreiche Cyberangriffe die Zeitungen und Online-Portale. Häufig stehen dabei Unternehmen im Fokus. Auch die öffentlichen Verwaltungen sind vor Angriffen aus dem Netz nicht... mehr lesen

Nach dem Urteil des BAG sind Mitarbeiter des Versorgungsträgers keine Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers, wenn sie über ihre Produkte der betrieblichen Altersversorgung informieren. Das gilt auch für den Fall, dass die Information im Rahmen einer Betriebsversammlung erfolgt. Dementsprechend ist es besser, man überlässt als Arbeitgeber die Beratung den Profis der Versorgungsträger. Achim Gabriel, links im Bild, steht für Fragen sehr gerne zur Verfügung. Anzeige

Wenn Auskünfte – dann richtige

Eine gute betriebliche Altersversorgung sollte mittlerweile an allen Arbeitsplätzen selbstverständlich sein. Im kommunalen Bereich haben die Arbeitnehmer durch den TV-EUmw/VKA einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Bei... mehr lesen