9. Dezember 2019 – Anzeige

Rechtssicherheit garantiert

Neue Software bietet Lösung für die kommunale Betriebskostenabrechnung

Die neu konzipierte Softwarelösung „Capitol Betriebskostenabrechnung für Kommunen“ der Sommer Informatik GmbH ist speziell auf die Bedürfnisse von Kommunen ausgerichtet. Das Programm basiert auf der seit vielen Jahren im Markt bewährten Lösung „Capitol“. Es ist einfach zu bedienen, berücksichtigt viele Sonderfälle des kommunalen Abrechnungswesens und sorgt für rechtssichere Abrechnungen.

Im Prinzip sollte eine kommunale Betriebskostenabrechnung nach den gleichen Regularien ablaufen wie eine generelle Betriebskostenabrechnung. Tut sie auch, trotzdem gibt es einige wichtige Unterschiede. Diesem „Aber“ widmet sich die revisionssichere Lösung „Capitol Betriebskostenabrechnung für Kommunen“.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebskostenabrechnungen geht die neue Software einen Schritt weiter und deckt zusätzlich zu den allgemeinen Abrechnungsfunktionen auch spezielle kommunale Bedürfnisse ab. „Unser Anspruch mit unserer neuen Software für Kommunen ist es, den Behörden der Gemeinden, Landkreise oder Bezirke ein effektives Tool zur rechtssicheren Abrechnung ihrer Betriebskosten an die Hand zu geben. Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf die Abbildung von Spezialfällen im kommunalen Bereich und auf die intuitive Handhabbarkeit des Programms gelegt“, betont der Geschäftsführer und Diplom-Informatiker Robert Sommer.

Zu den allgemeinen Tätigkeiten kommunaler Liegenschaftsverwaltung gehören unter anderem die Bewirtschaftung von Liegenschaften, die Verwaltung unbebauter Grundstücke, Belange des Miet- und Pachtwesens, die Planung und Verwaltung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie alle Aspekte beim Erwerb und Verkauf von Grundstücken. Der Begriff „Liegenschaft“ ist dabei sehr weit gefasst – dazu können beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Bürgerhäuser, Sportstätten, Schwimmbäder oder auch Parkanlagen gehören.

Entsprechend umfangreich sind die unterschiedlichen Facetten, die es im Rahmen der kommunalen Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen gilt. Genau dafür ist die neue Software konzipiert. So ermöglicht die durch Wirtschaftsprüfer zertifizierte Lösung beispielsweise eine exakte Abrechnung für Fälle, in denen auf öffentlichem Grund privat bestellte Unternehmen tätig sind, und die dabei nur anteilig gemäß einem explizit hinterlegten Verteilerschlüssel abgerechnet werden.  Dies umfasst unter anderem auch die anteilsmäßig anfallenden Energiekosten, die entsprechend dem jeweiligen Zählerstand umgelegt werden können. Oder die Abrechnung von Feuerwachen, die sich zusammen mit anderen öffentlichen Gebäuden wie etwa Schulen auf dem gleichen kommunalen Grundstück befinden. Oder die korrekte Abrechnung von kommunalen Dienstwohnungen.

Aufgrund der Flexibilität dieser neuen Software bei Erfassung und Beschreibung spezieller Anforderungen können sie ohne großen Aufwand  in das kommunale Abrechnungsmodell einbezogen werden.

 

Im Prinzip sollte eine kommunale Betriebskostenabrechnung nach den gleichen Regularien ablaufen wie jede andere Betriebskostenabrechnung. Hierzu gehören unter anderem Belange des Miet- und Pachtwesens, die Planung und Verwaltung von Instandhaltungsmaßnahmen. Sie deckt aber zusätzlich auch spezielle kommunale Bedürfnisse ab.

Im Prinzip sollte eine kommunale Betriebskostenabrechnung nach den gleichen Regularien ablaufen wie jede andere Betriebskostenabrechnung. Hierzu gehören unter anderem Belange des Miet- und Pachtwesens, die Planung und Verwaltung von Instandhaltungsmaßnahmen. Sie deckt aber zusätzlich auch spezielle kommunale Bedürfnisse ab.


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17. April 2024


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