Beim Dornbach Forum 2017 stand das Tax Compliance im Vordergrund

14. Dezember 2017 – Anzeige

Stolpersteine – Tax Compliance und Datenschutz

Neues im Steuer-, Wirtschafts- und Bilanzrecht für Kommunen ab 2018

Ein Krankenhaus korrigiert falsch deklarierte Steuern. Einstufung durch das Finanzamt als Steuerhinterziehung mit mehreren Tausend Euro Strafe. Eine Stadtverwaltung macht einen Fehler bei der Versteuerung verkaufter Stammbücher. Der Bürgermeister haftet persönlich. Das sind Szenarien, die 2018 Wirklichkeit werden können. Mit den wichtigen Neuerungen sollten sich Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand schnell beschäftigen. Zum Jahreswechsel ist es höchste Zeit, sich zu informieren und die guten Vorsätze darauf abzustimmen.

Das Koblenzer Stammhaus der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH hat im November 2017 einen Thementag über Neuerungen veranstaltet, die kommunale Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen betreffen. Der Fokus lag dabei auf Tax Compliance und der neuen
EU Datenschutz-Grundverordnung.

Compliance – jetzt auch bei den Steuern

In Zukunft wird es wohl kaum möglich sein, ohne Tax Compliance Systeme zu arbeiten, um die bald höheren Haftungsrisiken zu umschiffen. Ab dem kommenden Jahr werden voraussichtlich deutlich mehr Institutionen durch eine Betriebsprüfung in die Pflicht genommen. Mit Tax Compliance können Ungereimtheiten im Vorhinein abgewendet werden – ansonsten droht eine persönliche Haftung bis hin zur Freiheitsstrafe.

EU Datenschutz-Grundverordnung

Die EU Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat gelten. Für Kommunen bedeutet dies, dass noch mehr Vorsicht geboten ist – sowohl bei neuen als auch bei bereits gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung. Mit der folgenden Vorgehensweise kann das Risiko hoher Geldbußen – künftig bis zu 20 Mio. Euro statt zuvor bis 300.000 Euro – abgewendet werden: Durchführung einer Gefährdungsanalyse bezüglich bestehender datenschutzrechtlicher Risiken, Modifizierung beziehungsweise Implementierung eines Datenschutz-Management-Systems und anschließend eine Anpassung der bisherigen Strukturen und Prozesse an die neuen Vorgaben. Generell zu beachten ist, dass eine Datenerhebung und -verwendung grundsätzlich verboten sind, es sei denn, eine Einwilligung oder gesetzliche Ermächtigungsgrundlage liegt vor.

Umsatzsteuer: 2018 richtig voranmelden

Eine aktuelle Entwicklung im Bereich der Umsatzsteuer ist für Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand besonders wichtig zu beachten. Was bereits seit 2017 gilt, aber dennoch vielen Kommunen, die die Umsatzsteuervoranmeldung selbst abgeben, nicht bewusst ist: Es sind zusätzliche qualifizierte Freitextfelder für Abweichungen und Belegeinreichung zu berücksichtigen. Werden diese falsch oder gar nicht ausgefüllt, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Bei der Vorsteueranmeldung ist vor allem im Zusammenhang mit gemischt wirtschaftlicher Tätigkeit Vorsicht geboten. Ein Beispiel: Ein Schwimmbad muss eine Vorsteueraufteilung des Schulschwimmens (hoheitliche Tätigkeit) und des öffentlichen Badschwimmens (wirtschaftliche Tätigkeit) vornehmen. Erfolgt dies fehlerhaft, stellt sich die Frage, ob eine einfache Fehlerberichtigung ohne Tax Compliance System noch möglich ist. Anderenfalls kann bei fahrlässigem Verhalten eine Steuerverkürzung beziehungsweise bei bewusstem Fehlverhalten sogar eine Steuerhinterziehung seitens der Finanzverwaltung unterstellt werden.

Fazit: Wer sich rechtzeitig informiert, kann eine persönliche Haftung ausschließen

Beim „Kommunalen DORNBACH Forum 2017“ informierten sich über 100 Vertreter kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen über das, was 2018 steuerlich Wirklichkeit wird. Gerade zum Jahreswechsel lohnt es sich, einmal die eigenen Prozesse unter die Lupe zu nehmen und an die Neuerungen in den Bereichen Tax Compliance und EU-Datenschutz Grundverordnung anzupassen. Eine Beratung ist dabei hilfreich, denn bei Leichtsinnigkeit und Nichtbeachten drohen mitunter hohe Bußgelder.

Autor: Heiko Bokelmann, Geschäftsführer der Niederlassung Koblenz der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DORNBACH.

 


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17. April 2024


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