Eine Meldestelle mit Transparenz und Bürgernähe
Hinweisgeberschutzgesetz stellt Kommunen vor neue Aufgaben
Ob Korruption, Geldwäsche oder Verletzungen des Arbeits- oder Datenschutzes: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit 2. Juli 2023 in Kraft und soll Personen vor Repressalien schützen, die Missstände und Verstöße melden. Es regelt die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen.
Die Anforderungen an die Vertraulichkeit und den Datenschutz sind hoch. Genaue Fristen sind einzuhalten, Meldungen zu dokumentieren, Rückmeldungen an Hinweisgeber zu erteilen und Mitarbeiter der Meldestelle fortzubilden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern oder mehr als 50 Mitarbeitern genau wie Behörden, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, ein funktionierendes Meldesystem zu implementieren. Für staatliche Stellen und Organisationen oder Unternehmen, die dem Staat zuzurechnen sind, gibt es keine Übergangsfrist. Der öffentliche Sektor ist bereits seit Inkrafttreten des HinSchG in der Pflicht. Wer es versäumt, das Meldesystem einzurichten oder bei der Umsetzung Fehler macht, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Neben der technischen Lösung für die Annahme von Hinweisen (Meldekanal) muss eine Meldestelle etabliert werden, also die Organisation von geschulten Personen. Eine effiziente Lösung ist, auf externe Ombudspersonen zuzugreifen. Diese gehen sachlich und distanziert an die Aufarbeitung. Die Verantwortung zum Betrieb der Meldestelle liegt bei der Kommune. Sie kann zur Erfüllung auf Experten und spezialisierte Dienstleister zurückgreifen.
Die kurzfristige Umsetzung des HinSchG bedeutet für öffentliche Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften eine zusätzliche Last – aber auch Nutzen. Menschen bringen Verbesserungsvorschläge ein, so kann die Kommune Defizite erkennen. Hinweisen wie Korruptionsfällen kann direkt nachgegangen werden. Der Meldekanal ist ein Instrument zur Aufklärung von Delikten.
Es gibt unterschiedliche Meldekanäle wie Briefkästen oder Telefon-Hotlines. Eine webbasierte Anwendung ist eine effiziente Möglichkeit, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Ein digitales Hinweisgebersystem deckt alle Pflichten unkompliziert, datenschutzkonform und gesetzestreu ab. Insbesondere bei behördlichen Strukturen gilt es einiges zu beachten. Ein digitales System wie die Cloud-Lösung von whistle.law bringt viele Vorteile. Hinweisgeber und Kommunen können zielgerichtet und schnell reagieren.
Beschäftigte in Behörden genau wie Bürger nehmen Missstände oder Schräglagen oft als Erste wahr. Hinweisgeber sorgen dafür, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Whistleblower unterstützen das Gemeinwesen, sich vor illegalen und illegitimen Machenschaften zu schützen. Die positive Wahrnehmung steigt und das Image eines offenen, fairen Verwaltungsapparats kann sich etablieren. Es werden Vertrauen, Transparenz und Bürgernähe geschaffen.