So reagieren Städte und Gemeinden kurzfristig und flexibel / Kindertagespflege kann für Kommunen die Lösung sein

15. Februar 2018 – Anzeige

Weil die Kleinsten in Zukunft das Größte sind

So reagieren Städte und Gemeinden kurzfristig und flexibel / Kindertagespflege kann für Kommunen die Lösung sein

Kinder haben ab dem ersten Geburtstag ein Recht auf Förderung – Eltern möchten Familie und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren. Kommunen sollen und möchten diesem Bedarf Rechnung tragen. Wie kann das am besten gelingen?

Kindertagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung, die als Leistung der Jugendhilfe von der Kommune angeboten wird. Bundesgesetzlich hat sie nach SGB VIII denselben Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung wie die Kindertageseinrichtung.

Kindertagespflegepersonen betreuen und fördern maximal fünf Kinder vor allem im Alter von bis zu drei Jahren in ihrer eigenen Wohnung oder in angemieteten Räumen. Sie benötigen dafür eine Erlaubnis vom Jugendamt, das unter anderem die persönliche Eignung und die Räumlichkeiten überprüft. Auch eine Qualifizierung und der Besuch eines Kurses für erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern sind erforderlich. Die Betreuung kann auch im Haushalt der Eltern des Kindes erfolgen. Zumeist sind Kindertagespflegepersonen selbstständig tätig,  das heißt sie erhalten eine Geldleistung für die Betreuung der Kinder und die Erstattung der Sachkosten zuzüglich anteiliger Leistungen für die Unfall- oder Sozialversicherung. Sie können aber auch bei der Kommune, einem freien Träger oder einem Unternehmen angestellt sein.

In den meisten Bundesländern ist die Form der Großtagespflegestelle, in der zumeist zwei Kindertagespflegepersonen gemeinsam mehr als  fünf Kinder betreuen, etabliert. Sie findet in extra angemieteten Räumen statt. Eine der Kindertagespflegepersonen muss je nach Landesrecht beziehungsweise Satzung gegebenenfalls eine pädagogische Ausbildung vorweisen.

Die meisten Kindertagespflegepersonen sind Frauen, die bereits einen anderen Beruf hatten und in der Betreuung und Förderung von Kindern eine neue berufliche Perspektive finden. Etwa ein Drittel der Kindertagespflegepersonen hat eine pädagogische Ausbildung, zum Beispiel als Erzieherin. Auch für Männer wird die Kindertagespflege ein zunehmend interessanteres Berufsfeld, was die steigenden Zahlen der Bundesstatistik belegen.

Das familienähnliche Betreuungsangebot ist besonders für sehr junge Kinder gut geeignet. In einem kleinen und überschaubaren Rahmen werden die Kinder immer von derselben Kindertagespflegeperson betreut. So können sie sich sicher fühlen und gut entwickeln. Die Kindertagespflegepersonen arbeiten nach einem pädagogischen Konzept und dem Bildungsprogramm des Landes. Eltern schätzen die Kindertagespflege sehr, wie einschlägige wissenschaftliche Untersuchungen belegen. Ihnen ist das individuelle Eingehen auf die Bedürfnisse ihres Kindes besonders wichtig.

Auch für ältere Kinder, deren Eltern Arbeitszeiten haben, die eine Kindertageseinrichtung oder die Schul- beziehungsweise Hortbetreuung nicht abdecken, kann die Kindertagespflege eine gute Lösung sein. Ein Drittel der Kinder in Tagespflege sind älter als drei Jahre, etwa 15 Prozent sind Kinder im Schulalter.

Weil für Einrichtung von Betreuungsplätzen in Kindertagespflege keine langfristigen Planungen oder bauliche Maßnahmen erforderlich sind, ist sie für Kommunen eine Möglichkeit, kurzfristig und flexibel auf den sich verändernden Bedarf an Kindertagesbetreuung zu reagieren. Mit der Einrichtung einer Großtagespflegestelle kann auch eine größere Anzahl von Plätzen geschaffen werden. Selbst, wenn zusätzliche Mietzahlungen geleistet werden, ist die Kindertagespflege häufig für die Kommune kostengünstig, weil die investiven Kosten gering sind. In ländlichen Regionen kann die Kindertagespflege ein wohnortnahes Betreuungsangebot sein, wenn der Betrieb einer Kindertageseinrichtung für eine nur geringe Anzahl von Kindern nicht sinnvoll erscheint. In innerstädtischen Gebieten stehen gegebenenfalls keine Freiflächen für den Bau neuer Kindertageseinrichtungen mehr zur Verfügung, weshalb die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten in Mietwohnungen oder kleineren Gewerbeeinheiten für eine Kindertagespflegestelle oder eine Großtagespflege eine gute Lösung ist.

Informationen über Kindertagespflege:

Weitere Informationen zur Kindertagespflege erhalten Interessierte auf der Homepage unter www.bvktp.de.

Der Film „Mein Kind bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater“ zeigt die Praxis der Kindertagespflege, kommentiert durch Wissenschaftler und pädagogische Fachkräfte. Der zweite Film auf derselben DVD schildert den Weg, der beschritten werden muss, um Kindertagespflegeperson zu werden. Zu beziehen unter www.kindertagespflege-film.de.

Informationen für Kommunen hält das Bundesministerium unter www.handbuch-kindertagespflege.de für Familien, Senioren, Frauen und Jugendliche bereit.Außerdem gibt es Broschüren für Jugendämter und Unternehmen mit dem Titel: „Kindertagespflege: Die familiennahe Alternative“.

Download möglich unter: https://kindertagespflege.fruehe-chancen.de/service/links-downloads


Bundesverband für Kindertagespflege e.V.

Baumschulenstraße 74,
12437 Berlin

Tel. +49 (0)30 / 78 09-7069
Fax. +49 (0)30 / 78 09-7091
E-Mail. info@bvktp.de
Web. www.bvktp.de

17. April 2024


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