Arsen im Trinkwasser
Grenzwert von 10 auf 4 Mikrogramm je Liter verringert – das muss jetzt beachtet werden
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung vom März 2023 führt bei einigen Parameter-Grenzwerten zu teilweise deutlichen Absenkungen und Anpassungen. Für die Aufbereitungen von Trinkwasser ist unter anderem der verringerte Arsen-Grenzwert von 10 auf 4 Mikrogramm je Liter (µg/l) von großer Bedeutung. Bestehende Aufbereitungsanlagen sind anzupassen oder zu optimieren und gegebenenfalls sind neue Verfahrensstufen zur Arsenelimination nachzurüsten.
Bisherige Anlagen zur gezielten Arsenelimination arbeiten zumeist nach dem Prinzip der Adsorption oder der Flo-ckung/Fällung nach Luft-/Sauerstoff-Oxidation. Vereinzelt finden sich auch Membrananlagen in der Anwendung. Die Effizienz und damit die Wirtschaftlichkeit solcher Bestandsanlagen sollte vor dem Hintergrund der Grenzwertabsenkung jedenfalls neu bewertet werden.
Neue, verbesserte Filterhilfsmittel (Granulate aus Eisenhydroxid) versprechen zum Teil eine deutlich effektivere Aufbereitung und höhere Schadstoffaufnahmekapazitäten. Dabei ist es in der Regel von großer Bedeutung bei
der Planung und Auslegung solcher Aufbereitungsstufen eine Pilotierung vor Ort durchzuführen.
Das Büro Eppler in Dornstetten im Landkreis Freudenstadt verfügt über viel Erfahrung im Bereich der Prozess-Pilotierung unterschiedlicher Aufbereitungsstufen im Trinkwasserbereich. Eine mobile Versuchsanlage bietet die Möglichkeit, vor Ort aussagekräftige Untersuchungen durchzuführen. Im Rahmen einer solchen Pilotierung im „großtechnischen“ Maßstab können sämtliche individuelle Auslegungsparameter für eine „Großanlage“ festgelegt werden.
Weitere Informationen unter:
Ingenieurbüro Alwin Eppler GmbH & Co. KG – Bereich Verfahrenstechnik
Dipl.-Ing. Ulrich Kornhaas, Tel.: +49 7443 944-0
ulrich.kornhaas@eppler.de