Der Ausbau von Wärmenetzen ist eine mögliche Maßnahme der kommunalen Wärmeplanung.

Der Ausbau von Wärmenetzen ist eine mögliche Maßnahme der kommunalen Wärmeplanung.

23. Juni 2022

Die Wärmewende gut vorbereiten

Im Südwesten ist kommunale Wärmeplanung für die 103 größten Kommunen seit Ende 2020 Pflicht / Wie Kommunen jetzt vorgehen sollten

In Baden-Württemberg müssen die 103 großen Kreisstädte und Stadtkreise bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan erstellen. So sieht es das Klimaschutzgesetz des Landes vor. Die Wärmeplanung dient dazu, den Verbrauch in Städten und Gemeinden klimafreundlich zu gestalten. Künftig wird es im Südwesten neben der städtebaulichen Planung also auch eine energetische Stadtentwicklung geben.

Die Pflicht gilt für Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Das Land stellt dazu die Finanzierungsmittel bereit. Für kleinere Gemeinden, die freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen, steht ein Förderprogramm bereit. Das Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) unterstützt als erste Anlaufstelle alle Kommunen dabei, die Wärmewende voranzutreiben.

Die Wärmeplanung enthält eine Analyse des heutigen und zukünftigen Wärmebedarfs vor Ort, beziffert die Potenziale einer klimafreundlichen Energieversorgung und weist Eignungsgebiete für Wärmenetze sowie eine dezentrale Wärmeversorgung aus. Außerdem werden Maßnahmen erarbeitet, mit denen sich der Wärmebedarf komplett mit erneuerbaren Energien, Abwärme und der Kraft-Wärme-Kopplung decken lässt.

Schließen sich mehrere Gemeinden zu einem Planungskonvoi zusammen, kann dies positive Effekte haben: Aus einem Konvoi heraus können lohnende Stadt-Land-Partnerschaften entstehen, etwa für die Erschließung erneuerbarer Energien oder Abwärme.

Ein gutes Beispiel ist der interkommunale Planungsansatz im Landkreis Lörrach. Von einem solchen Konvoi profitieren auch die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen, die einen höheren Flächendruck und Wärmebedarf aufweisen als das weniger dicht besiedelte Umland.

Kommunaler Wärmeplan: Bis 2023 heißt es für baden-württembergische Kommunen Energiesparpotenziale auszuschöpfen, Sanierungsmaßnahmen zu planen, erneuerbare Wärmeversorgung auszubauen.

Kommunaler Wärmeplan: Bis 2023 heißt es für baden-württembergische Kommunen Energiesparpotenziale auszuschöpfen, Sanierungsmaßnahmen zu planen, erneuerbare Wärmeversorgung auszubauen.

Wärmeplan als Orientierung und Planungsinstrument

Will der Südwesten bis 2040 keine Treibhausgase mehr ausstoßen, muss der Wärmebedarf in Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden künftig drastisch sinken und der Restbedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden. Erneuerbaren Energien gehört daher die Zukunft.

Um hier Fortschritte zu erzielen, ist die kommunale Wärmeplanung für Städte und Gemeinden gute Orientierung und Planungsinstrument zugleich, und mit ihr verfügen sie über einen wirksamen Hebel.

Dafür ist es zuerst notwendig, die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern, also energetische Einsparmöglichkeiten zu identifizieren und die Gebäude entsprechend zu sanieren. Dadurch sinken der Energieverbrauch und die Vorlauftemperatur. Für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien ist das entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Energiebedarf oft wesentlich effizienter.

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans dauert gut zwölf Monate. Drei Monate danach muss der Wärmeplan dem zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden.

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans dauert gut zwölf Monate. Drei Monate danach muss der Wärmeplan dem zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden.

In vier Schritten zum Ziel

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans dauert gut zwölf Monate und umfasst vier Schritte: Zuerst werden alle Informationen erfasst, die den Gebäudebestand (Baualter und Typ), den aktuellen Wärmeverbrauch, die Treibhausgasemissionen und die bestehende Infrastruktur der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet betreffen. Im zweiten Schritt gilt es zu analysieren, wo sich im Gebäudebestand die Energieeffizienz steigern lässt und erneuerbare Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen. Die Kommunen müssen drittens ein Szenario zur klimaneutralen Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien entwickeln. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste, also in verschiedene Gebiete eingeteilte Darstellung der Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit dem Zwischenziel 2030. In Schritt vier folgt die Identifikation von ersten konkreten Maßnahmen.

Drei Monate nach Erstellung muss der kommunale Wärmeplan dem zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Ab 2023 wird er spätestens alle sieben Jahre fortgeschrieben, die Umsetzung überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Das Land stellt jährlich Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die Verpflichtung zur Fortschreibung macht deutlich, dass die Wärmeplanung nicht mit Erstellung eines Wärmeplans abgeschlossen ist. Sie ist vielmehr als fortlaufender Prozess zu verstehen. Daher empfiehlt es sich, innerhalb der Kommune klare Zuständigkeiten für die Erstellung und Fortschreibung des kommunalen Wärmeplans festzulegen. Das gilt besonders für kontinuierliche Aufgaben wie die Aktualisierung von Daten, das Berichtswesen und die Evaluation von Maßnahmen und Strategien.

Darauf aufbauend entwickeln Fachleute aus Kommunen und Planung die Umsetzungsstrategie: Wie lassen sich Energiesparpotenziale und die Nutzung erneuerbarer Energien ausbauen? Welche Flächen werden dafür benötigt? Wie hoch sind die Wärmeverbräuche in der Zukunft? In welchen Gebieten werden effiziente Wärmenetze gebaut? In welchen Bezirken kommen CO2-neutrale Einzelheizungen zum Einsatz?

 

Belastbare Daten der Gebäude

Die Energieeinsparpotenziale zu identifizieren, ist mit dem Ende 2020 novellierten Landesklimaschutzgesetz deutlich einfacher geworden. Kommunen können nun auf belastbare Daten von Bezirksschornsteinfegermeistern, Netzbetreibern, Energieunternehmen sowie Gewerbe- und Industriebetrieben zugreifen. Unter anderem ist es ihnen möglich, Auszüge aus den elektronischen Kehrbüchern und Verbrauchsdaten der Netzbetreiber auszuwerten. Damit wird der kommunale Wärmeplan keine grobe Abschätzung, sondern ein qualitativ hochwertiges Planungswerkzeug. Denn nur, wenn Wärmeverbräuche und die Wärmeinfrastruktur bekannt sind, lassen sich passgenaue Versorgungskonzepte entwickeln.

 

Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung:

Das Umweltministerium Baden-Württemberg und die Landesenergieagentur KEA-BW haben einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Er soll Kommunen beim Vorgehen unterstützen. Der Leitfaden umfasst 108 Seiten und ist kostenfrei zugänglich:

www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/kommunale-waermeplanung

Dr. Max Peters ist Leiter des Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH.

Dr. Max Peters ist Leiter des Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH.

Darüber hinaus bietet das Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA-BW weitere Handreichungen im Bereich kommunale Wärmeplanung, Wärmenetze und Kraft-Wärme-Kopplung an und steht allen Kom-munen im Land mit seinem kostenlosen Beratungsangebot zur Verfügung.

Siehe auch: www.kea-bw.de/energiemanagement

 

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe.


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6. Oktober 2024


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