
In der inklusiven Wohngemeinschaft herrscht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zueinander.
Barrierefreiheit hat viele Gesichter
Sichere Wohnungen sind Mangelware
2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Sie sichert Menschen mit Behinderung gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancengleichheit zu. Es sind Menschenrechte, die den Lebensumständen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen. Dazu gehören die freie Wahl des Wohnortes, der Wohnform und des Arbeitsplatzes – für Menschen ohne Behinderung meist eine selbstverständliche Lebensrealität. In Bezug auf Wohnen verpflichtet die UN-BRK den Staat dazu, ein inklusives und unterstützendes Wohnumfeld für Menschen mit Behinderung im Sinne eines inklusiven Sozialraums zu schaffen.
Barrierefreier Wohnraum ist in Deutschland jedoch rar: Derzeit fehlen rund 2,5 Millionen barrierearme Wohnungen, bis 2035 wird der Bedarf auf über 3,7 Millionen ansteigen. Um diesem Missstand aktiv entgegenzuwirken, fördert die Aktion Mensch zahlreiche inklusive Wohnprojekte. Sie möchte dazu beitragen, dass alle Menschen ein angemessenes und barrierefreies Lebensumfeld haben. Deshalb unterstützt die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich neue und inklusive Wohnformen, die inzwischen recht vielfältig sind.
So gibt es inklusive Wohnanlagen, gemeinschaftliches Wohnen in Selbstverwaltung und inklusive Wohngemeinschaften. In den letzten Jahren entstand in einigen neu erbauten Wohnanlagen eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wohnens: die Cluster-Wohnung. Das englische Wort Cluster bezeichnet eine Gruppe von kleinen Einzelteilen, die zusammen ein großes Ganzes bilden.
Eine Cluster-Wohnung besteht aus mehreren kleineren privaten Wohnräumen und großen Gemeinschaftsräumen.

Alter oder körperliche Einschränkung spielen in der Wohngemeinschaft keine Rolle.
Ein zukunftsweisendes Beispiel ist die „WG 6plus4“ in Dresden. Hierbei handelt es sich um die erste inklusive Wohngemeinschaft in Sachsen, in der sechs Menschen mit und vier Menschen ohne Behinderung selbstbestimmt zusammenleben. Ein weiteres gutes Beispiel ist „inklusiv wohnen“ in Köln, ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung, Studierende und andere, die selbstbestimmt in Gemeinschaft leben möchten.
Jeder Mensch kann in seinem Leben auf Barrierefreiheit angewiesen sein, sei es aufgrund einer Behinderung oder um mit dem Kinderwagen in die eigene Wohnung zu kommen. Auch im Alter sind barrierefreie Wohnräume angenehmer und sicherer. Senioren können viel länger in den eigenen vier Wänden bleiben oder sogar völlig auf den Umzug in ein Heim verzichten. Finanziell ist das barrierefreie Bauen überschaubar. Bei Neubauwohnungen entstehen kaum Zusatzkosten, für Umbauten und Neugestaltungen gibt es eine Reihe von Zuschüssen. Für den Immobilienbesitzer lohnt sich der Einsatz sogar besonders, da der Wert der Immobilie steigt.
Wer mehr erfahren möchte, kann sich auf der Internetseite www.wohnsinn.org informieren – eine Plattform für inklusive Wohnformen, darunter Haus- oder Wohngemeinschaften, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben. Gefördert wird das Projekt durch die Stiftung der Aktion Mensch.

Projektleiter wie Teilnehmer der inklusiven Wohngemeinschaft der Lebenshilfe Gießen teilen ihren Alltag gemeinsam.