Die Infrastruktur auf die Überholspur bringen
Kommunen stehen Förderangebote für ihre Infrastrukturprojekte zur Verfügung
Ob digital oder analog: Eine leistungsfähige und zukunftsfähige Infrastruktur ist das Aushängeschild einer Kommune. Die Herausforderungen sind groß, doch es gibt attraktive und bedarfsgerechte Finanzierungsangebote. Die LfA Förderbank Bayern unterstützt die Kommunen im Freistaat seit vielen Jahren als verlässlicher Finanzierungspartner bei Investitionen in ihre Infrastruktur mit zinsgünstigen und langfristigen Förderdarlehen. Zudem steht sie den kommunalen Unternehmen als Partner in Konsortialfinanzierungsrunden zur Seite.
Eine moderne Infrastruktur ist für jede Kommune unverzichtbar. Verfügt sie beispielsweise über ein leistungsfähiges Breitbandnetz, stärkt das nicht nur den Wirtschaftsstandort, sondern verbessert auch die Attraktivität als Wohnort nicht zuletzt für junge Leute. Investitionen in die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien dagegen etwa stärken die Wertschöpfung vor Ort und führen zu mehr Unabhängigkeit und verbesserter Versorgungssicherheit. Neben einer qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Wasserversorgung sind die Abwasserentsorgung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur weitere essentielle Bestandteile zeitgemäßer Standortbedingungen.
Infrakredit Kommunal
Der Infrakredit Kommunal ist das Basisangebot der LfA für die Finanzierung von Maßnahmen in die öffentliche Infrastruktur. Mit dem Darlehen unterstützt die LfA Investitionen beispielsweise in die Verkehrsinfrastruktur, die Ver- und Entsorgung wie den Bau einer Kläranlage, die allgemeine Energieeinsparung oder die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger. Gefördert werden außerdem Investitionen in die touristische Infrastruktur, Technik und Kulturpflege sowie in nicht umlagefähige Kosten für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen.
Infrakredit Breitband
Mit dem Infrakredit Breitband flankiert die LfA die Zuschussförderung der Bayerischen Staatsregierung auf Basis der Bayerischen Gigabitrichtlinie, beziehungsweise der Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie. Mit dem Förderdarlehen kann der über den Zuschuss hinausgehende Eigenanteil mit besonders günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten finanziert werden. Er deckt die Aufwendungen der Gemeinde zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (förderfähige Aufwendungen) bei Investitionen von Netzbetreibern in bayerische Breitbandinfrastrukturen sowie Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells ab. Mit dem Darlehen gefördert werden können Vorhaben, die eine Zuschussförderung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie, beziehungsweise der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie erhalten.
Infrakredit Energie
Kommunen, die zuvorderst in Energieeffizienz investieren möchten, können auf den Infrakredit Energie zurückgreifen. Mit diesem Spezialdarlehen ermöglicht die LfA die zinsgünstige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung um mindestens 20 Prozent. So kann etwa die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen gefördert werden. Hinzu kommt die Umstellung auf erneuerbare Energieträger (ohne EEG- und KWK-Anlagen).
Attraktive Konditionen
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass dieses Förderangebot gut ankommt: Bereits in den ersten drei Quartalen hat die LfA über 87 Millionen Euro an Förderdarlehen für Infrastrukturprojekte zugesagt. Neben günstigen Konditionen bieten die Förderangebote den Städten und Gemeinden noch weitere Vorteile: Die Darlehen sind mit Laufzeiten von 5, 10, 20 und 30 Jahren langfristig ausgerichtet und schaffen so Planungssicherheit. Außer bei der Laufzeit von 5 Jahren sind Zinsbindungen von 10 Jahren die Regel. Zudem gibt es im Infrakredit Kommunal eine optimierte Laufzeitvariante mit 20-jähriger Zinsbindung. Je nach Laufzeit können die Kommunen zwischen 1 und 5 Tilgungsfreijahre in Anspruch nehmen. Der Finanzierungsanteil der LfA beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen bei Darlehen bis 2 Millionen Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei Darlehen über 2 Millionen Euro. Bei Energievorhaben liegt der maximale Darlehensbetrag bei 4 Millionen Euro pro Vorhaben.
Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände oder Verwaltungsgemeinschaften eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben, sind nicht förderfähig. Auch Investitionsausgaben, welche den Kommunen über staatliche Zuschüsse und Anliegerbeiträge et cetera ersetzt werden, können nicht zusätzlich über LfA-Darlehen finanziert werden. Für die Finanzierung weiterer Investitionsbereiche, in denen die LfA nicht tätig ist, wie zum Beispiel allgemeine Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie soziale Infrastruktur bietet die BayernLabo den Investkredit Kommunal Bayern an (www.bayernlabo.de
/bayerische-kommunalkunden).
Direkte Beantragung und persönliche Beratung
Die Förderdarlehen für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur werden direkt bei der LfA beantragt. Interessierten Kommunen steht bei Fragen das Team Infrastrukturfinanzierung der LfA telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Bei Fragen zu Konsortialfinanzierungen für kommunale Unternehmen können sie sich außerdem auch an ihre Hausbank wenden, da die LfA in diesen Fällen immer zusammen mit einer Hausbank tätig wird.
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